Ziel Grüner Politik war und ist es allen die politische Teilhabe zu ermöglichen. Die Vereinbarkeit von Familie und politischen Engagement ist ein Kernanliegen Grüner Politik. Zuletzt hat der Landesausschuss am 21.09.2016 unter dem Titel „Gute Zeitpolitik beginnt bei uns selbst – Politisches Engagement familienfreundlicher gestalten“ einen Beschluss zu diesem Thema herbeigeführt. Darin wird der Landesvorstand beauftragt, „in Zusammenarbeit mit den Kreisvorständen zu prüfen, mit welchem finanziellen Aufwand es für die jeweiligen Gliederungen voraussichtlich verbunden wäre, Parteimitgliedern, die in Kreisvorständen, im Landesvorstand oder als LAG-Sprecher*innen aktiv sind, Kinderbetreuungspauschalen zu erstatten, deren Höhe und Kriterien vergleichbar mit jenen in Gremien der Bezirksparlamente sind. Es soll zudem geprüft werden, ob auch der tatsächliche Aufwand erstattet werden kann.“ Die Beschlussvorlage wurde zu dieser Landesmitgliederversammlung vorgelegt und wir begrüßen insgesamt die Vorstöße zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Politik. Dies gibt aber auch Anlass die bezirklichen Regelungen zu überarbeiten, v.a. wenn diese auch – wie auf dem Landesausschuss beschlossen – auf die Bürgerschaft übertragen werden sollen. In den einschlägigen Regelungen des ‚Gesetzes über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Verwaltung vom 01. Juli 1963‘ heißt es dazu in §3b „Auf Antrag erhalten Mitglieder einer Bezirksversammlung sowie zubenannte Bürger für in ihrem Haushalt lebende Kinder, die noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet haben, eine Entschädigung für Kinderbetreuungsaufwand in Höhe von 15 Euro je Kind und Sitzung…“
Der Kostenaufwand wird also pauschal pro Sitzung abgegolten, unabhängig davon wie lange diese Sitzung dauert. Es kommt nicht selten vor, dass insbesondere Sitzungen der Regionalausschüsse sowie der Bezirksversammlung 3 bis 4 Stunden dauern. Tatsächliche Kinderbetreuungskosten liegen also häufig deutlich über den 15 Euro. Bezirksabgeordnete oder zugwählte Bürger*innen müssen in solchen Fällen die nicht erstatteten Kosten für die Kinderbetreuung selbst abgleichen.
Sinnvoll erscheint eine Regelung, die die Dauer einer Sitzung berücksichtigt und so stärker dem tatsächlichen Betreuungsaufwand entspricht.
Aus Sicht der Antragsteller*innen müsste sich der zu erstattende Betrag auf je angefangene Stunde Sitzungszeit beziehen. Dies ist auch insofern gerecht, da neben der Anwesenheit an den Sitzungen auch Vorbesprechungen und Wegezeiten hinzukommen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesmitgliederversammlung beschlossen:
Wir fordern Bürgerschaftsfraktion und Senatsmitglieder daher auf, darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zur Erstattung der Kinderbetreuungskosten im Entschädigungsleistungsgesetz dahingehend geändert werden, dass künftig:
– jedes Ausschussmitglied 15 Euro pro Sitzung pro Kind und
– zusätzlich jedes Mitglied 15 Euro für jede angefangene Stunde nach der ersten Stunde (unabhängig von der Anzahl der Kinder) erhält.
– Diese Regelungen auch für Mitglieder der Bürgerschaft gelten sollen.2017-12-09_LMV_Beschluss_PolititischesEngagementFamilienfreundlich