BESCHLUSS ZUM WAHLRECHT

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Auf Antrag der Grüne Bürgerschaftsfraktion stimmt der Landesausschuss der Hamburger Grünen den Vorschlägen zur Wahlrechtsänderung für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen zu.

In einem einjährigen Meinungsbildungsprozess zuerst in der rot-grünen Rathauskoalition, dann mit den anderen Bürgerschaftsfraktionen von CDU, FDP und Linken und zum Schluss mit den Initiator*innen des Fairen Wahlrechts-Volksentscheids von 2004 sind die in der Anlage ersichtlichen Änderungen entstanden und im Konsens geeinigt worden. Die Wahlrechtsänderungen werden den Fraktionen am 9. April zur  Beschlussfassung vorgelegt und als Bürgerschaftsantrag eingereicht.

Die zwischen den Fraktionen geeinigten Änderungen im Bürgerschafts- und  Bezirksversammlungswahlgesetz betreffen insbesondere folgende Punkte [Bürgerschaftsantrag im Wortlaut: [Link wird nach Erscheinen in der  Parlamentsdatenbank ergänzt]: Ungültige Stimmen auf der Landesliste, für den Fall, dass mehr als 5 Stimmen auf einer Landesliste/Bezirksliste abgegeben werden, sollen zukünftig gültig sein. In diesem Fall werden diese Stimmen den Gesamtstimmen dieser Liste zugerechnet. Der Stimmzettel gilt sodann als gültig. Außerdem müssen künftig nur so viele Kandidat*innen auf der Wahlkreisliste aufgestellt werden, wie Mandate im WK zu vergeben sind, um nicht in der Reihenfolge der Stimmzettel nach hinten zu rutschen.

Ab sofort wird es keinerlei Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung in Hamburg geben. Ausnahme bleiben Menschen, die in Folge eines richterlichen Beschlusses kein Wahlrecht besitzen. Kandidat*innen in den Wahlkreisen müssen sich in Folge der Änderung öffentlich vor der Wahlkreis-Versammlung zu ihrem zu ihrem ausgeübten Beruf und Wohnstadtteil äußern.

Wegen der oft sehr kleinen WKs im Bezirksversammlungswahlgesetz haben kleine Parteien in der Vergangenheit oft Probleme, mindestens 3 wahlberechtigte Parteimitglieder zur Aufstellung der Wahlkreisliste zu finden. Deswegen soll es zukünftig die Möglichkeit für die Parteien in jedem Bezirk geben, dass Kandidat*innen-Aufstellungen für bis zu 3 Wahlkreise zusammengelegt werden kann. Die Parteien sind frei, den Weg dahin zu organisieren.

Im Bezirksverwaltungsgesetz werden unter anderem Änderungen vorgenommen, die wir gemäß geltender Beschlusslage der Partei eingebracht haben. So wird es künftig die  Möglichkeit geben, zugewählte Bürger*innen stärker in die Arbeit der bezirklichen Ausschüsse einzubinden. Dafür wird es zum einen jeder Fraktion möglich sein, für die Hälfte ihrer Sitze in den Fachausschüssen Bürger*innen aus dem Bezirk zu benennen. Es muss aber sichergestellt werden, dass  mindestens 50% der Ausschussmitglieder zur BV wählbar sind.

Außerdem wird die Möglichkeit zur Mitarbeit in den Regionalausschüssen deutlich erweitert. Jede Fraktion kann in den Regionalausschüssen so viele zugewählte Bürger*innen benennen, wie sie es für erforderlich hält. Bei mehreren Sitzen, muss eine Person BV-Mitglied sein. Die Beschränkung auf die Einwohnerstadtteile des Regionalausschusses entfällt, es zählt der Wohnsitz im Bezirk.

Analog zu den Bürgerschaftsabgeordneten, dürfen BV-Abgeordneten zukünftig bei der Ausübung ihres Mandates keinerlei Benachteiligungen erfahren und müssen von der Arbeit befreit werden. Entsprechend unserer Parteibeschlusslage wird zudem die Unvereinbarkeit für Beamte mit Hoheitsbefugnis ersatzlos gestrichen.

In der ganzen Zeit hat die Bürgerschaftsfraktion den Landesausschuss und interessierte Mitglieder auf Mitgliederabenden über den jeweiligen aktuellen Verhandlungsstand informiert. Nun liegt ein Ergebnis vor, welches in jedem Fall SPD, Grüne, Linke und FDP mittragen und beantragen. Ob die CDU Antragssteller wird, und/oder nur zustimmt, ist zur Zeit noch offen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und FDP ist aber eine 2/3 Mehrheit sicher.