Haushaltsplan 2019

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Haushaltsplan Tabelle

In den Jahren 2019 bis 2021 muss der Landesverband drei Wahlkämpfe für das Europaparlament, die Bürgerschaft und den Bundestag führen und die Kreisverbände dabei und bei der zeitgleich mit der Europawahl stattfindenden Bezirksversammmlungswahl unterstützen. Wir sind dafür gut aufgestellt und beabsichtigen in diesen drei Jahren insgesamt ca. 425.000 € an Sachmitteln und mehr als 120.000 € an Personalmitteln aufzuwenden.

Das aktuelle Reinvermögen, das am Ende des Jahres 2018 die geplanten 314.000 € übertreffen wird, und die laufenden Einnahmen aus staatlicher Teilfinanzierung, Mitglieds- und Mandatsträger*innenbeiträgen von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern, werden es ermöglichen diesen Aufwand zu treiben.

Um den Landesverband dauerhaft in die Lage zu bringen, den aus dem Mitgliederwachstum und den gestiegen quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Landesgeschäftsstelle und ihre Mitarbeiter*innen zu erfüllen, ist es notwendig die Stellenausstattung zu verbessern und die bestehende strukturelle Unterdeckung zu beseitigen.

Wir planen deshalb die dauerhafte Ausstattung von zurzeit 160 Stunden um ein Viertel auf 200 Stunden pro Woche zu erhöhen. Das bedeutet einen Mehraufwand von etwa 38.000 € pro Jahr. Dieser kann zum Teil durch die gestiegene staatliche Teilfinanzierung und durch das Mitgliederwachstum verbesserte Beitragsaufkommen ausgeglichen werden.

Zur Abdeckung der verbliebenden Finanzierungslücke ist eine Erhöhung der monatlichen Beitragsumlage, die seit 2012 3,00 € pro Mitglied beträgt, um 1,00 € auf 4,00 € notwendig. Diese Einnahmeerhöhung erlaubt es dem Landesverband, in den Jahren 2019 und 2020 nicht auf weitere Beiträge der Kreisverbände zur Wahlkampfkoordination angewiesen zu sein, die über das für 2019 bereits vereinbarte Volumen hinausgehen. Der Landesfinanzrat hat diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt.

Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2019

Stand: 21. September 2018, Karl-Heinz Karch

Zu lesen in Ergänzung zur tabellarischen Darstellung.

Überblick:

Der Haushalt wird mit den Vergleichszahlen des Vorjahres dargestellt (Plan 2017 beschlossen, Abschluss 2017 vorläufig, Plan 2018 beschlossen) sowie der mittelfristigen Finanzplanung (MiFriFi) von 2020 bis 2023.

Gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung für 2019, wie sie zusammen mit Haushaltsbeschluss 2018 vorgestellt wurde, kalkuliert der Landesvorstand mit um etwa 50.300 € höheren Einnahmen und 54.400 € höheren Ausgaben. Damit ergibt sich statt eines bisher geplanten Defizits von 62.700 € ein solches, um 4.100 € gestiegenes, in Höhe 66.800 €.

Zu den Einnahmen:

Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliedsbeiträge werden für 2.000 Mitglieder mit einer Umlage in Höhe von 4,00 € pro Monat kalkuliert. Dies führt zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 33.600 €.

Mandatsträger*innenbeiträge: Hier werden die Zahlungen der Bürgerschafts- und Bundestagsabgeordneten, Staatsrät*innen und Senator*innen veranschlagt. Die Beiträge für Bürgerschaftsabgeordnete, Staatsrät*innen und Senator*innen sind auf Basis des LMV-Beschluss vom 27.9.2014 und den aktuellen bzw. zu erwartenden Diäten und Gehälter bzw. Besoldungen berechnet. Bei den Beiträgen der Bundestagsabgeordneten wird die durch BDK beschlossene Neureglung zu Grunde gelegt. Es werden die Beträge aus der MiFriFi angesetzt.

Spenden von natürlichen Personen: Hier wird wie in der MiFriFi kalkuliert.

Spenden von juristischen Personen: Hier wird wie in der MiFriFi kalkuliert.

Einnahmen aus sonstigem Vermögen: Hier wird wie in der MiFriFi kalkuliert.

Einnahmen aus Veranstaltungen etc.: Hier wird wie in der MiFriFi kalkuliert.

Staatliche Parteienfinanzierung: Der Ansatz ist 4.900 € höher als in der MiFriFi, entsprechend der verbesserten Situation nach der Bundestagswahl aus der neuesten Schätzung des Bundesschatzmeisters vom Juni 2018.

Risiko: Die tatsächliche Höhe der staatlichen Teilfinanzierung in 2018 und den Folgejahren hängt noch von den Ergebnissen der Landtagswahl in Bayern und Hessen und von den tatsächlichen Spendeneinnahmen der anderen Parteien ab. Sie kann deshalb nicht als sicher und in den Folgejahren gleichbleibend angenommen werden.

Sonstige Einnahmen: Hier wird wie in der bisherigen MiFriFi kalkuliert.

Zuschüsse von Gliederungen: Diese liegen 11.800 € über dem Niveau der MiFriFi. Sie beinhalten die in der Wahlkampfkommission verabredete gemeinsame Finanzierung der Koordination für die Bezirksversammlungs- & Europawahlen.

Zu den Ausgaben:

Personalausgaben: Die Personalausgaben sind insgesamt 38.100 € höher als in der MiFriFi. Die Personalausstattung der Landesgeschäftsstelle soll von zur Zeit 160 Wochenstunden auf 200 Wochenstunden erhöht werden, um die strukturelle Unterdeckung abzubauen und den vergrößerten Arbeitsaufwand wegen des Anwachsens der Mitgliedschaft und den erhöhten Erwartung an Service und Betreuung bewältigen zu können.
Die für den Bezirksversammlungs-, Europa- und Bürgerschaftswahlkampf veranschlagte, zeitlich befristete Personalverstärkung umfasst 50 Wochenstunden für das gesamte Jahr und führt voraussichtlich zu einem Mehrbedarf von 5.300 € im Vergleich zur MiFriFi.
Die Aufwandsentschädigung für den geschäftsführenden Landesvorstand wie in der MiFriFi veranschlagt.

Sachausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes: Gegenüber der MiFriFi wird der Ansatz um 14.400 € erhöht, um geplante Umbaumaßnahmen und die Anschaffung neuen Mobiliars und Arbeitsplatzausstattungen für die neuen Mitarbeiter*innen ermöglichen zu können.

Sachausgaben für allgemeine politische Arbeit: Es wird der Wert aus der MiFriFi veranschlagt. 3.000 € sind wie in 2018 für die Kostenerstattung von Kinderbetreuungskosten gewidmet. Die Unterstützung für die Arbeit von CampusGrün Hamburg an den Hochschulen wird von bisher 1.000 € auf 2.500 € erhöht.

Sachausgaben für Wahlkämpfe: 80.000 € wie in der MiFriFi geplant.

Sachausgaben für sonstige Ausgaben: Die Kalkulation für „Abschreibung auf Forderungen“ wird mit 2,5% kalkuliert. Sie ist in Summe 1.200 € höher als in der MiFriFi.

Zuschüsse an Gliederungen: Im Vergleich zur MiFriFi wird der Zuschuss an die Grüne Jugend Hamburg um 700 € für den Wahlkampf erhöht. Die Kreisverbände haben einen gemeinschaftlichen Zuschuss ebenfalls in Höhe von 700 € zugesagt.