Beschluss des Landesausschusses: Ein neues Klimaschutzgesetz für Hamburg

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1997 war Hamburg Vorreiterin mit ihrem Klimaschutzgesetz. Nach der Novelle von 2008 liegen dessen Anforderungen teilweise immer noch über dem bundesgesetzlichen Standard. Sie regeln aber im Wesentlichen nur den Gebäudesektor. Nach dem Klimaschutzabkommen von Paris ist es an der Zeit, dass Hamburg sich einem umfassenden Klimaschutzgesetz klare Ziele für Sektoren wie z.B. Mobilität, Gebäude und Industrie setzt und die Weichen für eine anspruchsvolle Klimapolitik stellt, in der Klimaschutz und Klimagerechtigkeit den Rahmen für wirtschaftliches Handeln darstellt.

Hamburg muss wieder Vorreiterin werden!

Die Hamburger Grünen setzen sich für ein neues Hamburger Klimaschutzgesetz ein, das den untenstehenden Zielen Rechnung tragen soll. Bereits vor Fertigstellung und Inkrafttreten des Gesetzes sind diese Ziele Leitlinien Grüner Politik, aus denen Sofortmaßnahmen abzuleiten sind.

1. Ziele:

    1. Hamburg erkennt die Bedeutung des Klimawandels als schwerwiegende Bedrohung für die Welt und Hamburg an – insbesondere das deutlich erhöhte Risiko für das Erreichen von irreversiblen Kipppunkten jenseits der 1,5-Grad- Marke. Weiterhin fühlt sich Hamburg dem Grundsatz der Klimagerechtigkeit verpflichtet. Um die Zielmarke von 1,5 Grad noch zu erreichen und zugleich bisher weniger industrialisierten Ländern eine wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, müssen Industrieländer wie Deutschland bei aktuell prognostizierter Emissionsreduzierung spätestens bis zum Jahr 2035 Klimaneutralität erreichen bzw. das dazu äquivalente Emissionsbudget an Treibhausgasen einhalten. Auch Hamburg schließt sich dem Ziel an, spätestens 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Ein mit der 1,5-Grad- Marke kompatibles Emissionsbudget ohne Climate Engineering ist für Hamburg ist zu berechnen und soll zum Maßstab des Klimaschutzgesetzes werden.
    2. Eine Voraussetzung für die Einhaltung der 1,5-Grad-Marke ist, dass auch Bund und EU die notwendigen Maßnahmen treffen. Für diese Maßnahmen setzt sich Hamburg auf Bundes- und internationaler Ebene ein. Insbesondere sind dies: eine CO2-Abgabe, ein wirksamer Emissionshandel mit angepassten Kontingenten, ein wirksames Klimaschutzgesetz, eine Reform des Energiemarktes, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Infrastruktur sowie ein beschleunigter Ausstieg aus fossilen Energien, insbesondere der Kohle sowie die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen. Hamburg formuliert proaktiv Maßnahmen, um bei entsprechender Bundes- und EU-Politik sofort handlungsfähig zu sein. Es ist erkennbar, dass die Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 in Hamburg einen Prozess tiefgreifender Veränderungen mit einschneidenden Maßnahmen in allen Politik- und Lebensbereichen voraussetzt. Zwar ist die Bedeutung des Klimawandels gesellschaftlich mittlerweile breit anerkannt, aber für die für eine schnelle Reduzierung der Emissionen erforderlichen Maßnahmen sind gesellschaftliche Mehrheiten oder Konsensbildungen bislang zu wenig erkennbar. Vor diesem Hintergrund werden wir uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die zur Erreichung des ohne Zweifel anspruchsvollen, aber lebensnotwendigen Zieles erforderlichen Maßnahmen gesellschaftlich mehrheitsfähig und politisch durchsetzbar werden. Jetzt kommt es in erster Linie darauf an, kurzfristig mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu beginnen. Dies muss regional aber auch national schnellstmöglich erfolgen.
    3. Sektorspezifische Reduktionsziele: Alle machen mit. Es werden für die unterschiedlichen Sektoren verbindliche und spezifische Ziele zur Minderung klimaschädlicher Emissionen benannt. Dies sind vor allem: Strom, Gebäude und Wärme, Mobilität und Verkehr, Industrie und Wirtschaft, Landwirtschaft und Landnutzung. Die jeweils zuständigen Behörden benennen Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele für ihre Sektoren und setzen diese um. Geeignete fachliche Planungsinstrumente (z.B. Energiefachplanung, Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung) sind zu nutzen bzw. zu schaffen. Ferner sind Strukturen zu schaffen, die sektorenübergreifende Kooperation stärken.
    4. Effizienz- und Einsparungsziele: Wir haben genug Energie, um alle zu versorgen, aber nicht, um sie zu verschwenden: verfügbare Flächen für die Erzeugung von Biomasse, Wind- und Solarstrom sind endlich. Es werden daher flankierend zu den Treibhausgas-Zielen sektorspezifische Strategien festgesetzt, um die Energie effizient und sparsam zu nutzen.
    5. Vorrang erneuerbarer Energien: Die Energieversorgung muss auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Ausbaupfade für erneuerbare Energien sind sektorspezifisch zu definieren. Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung müssen, sofern sie auf fossilen Quellen beruhen, als Übergangslösungen gelten.
    6. Der Weg zur 1,5-Grad-Marke erfordert gesellschaftliche Auseinandersetzung, deren wissenschaftliche Begleitung und eine „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE). Das Land fördert Forschung- oder Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen, die Lösungen zur Einhaltung der Reduktionsziele, auch durch das Überwinden der Wissens-Verhaltens-Lücke, zum Ziel haben. Zudem benötigt es eine Verzahnung von Wissenschaft, Bildung und Gesellschaft. Zur Verknüpfung von Forschung und Politik, ist ein wissenschaftliches Begleitgremium einzurichten. Klimaschutz wird als Bestandteil von BNE in allen Bildungsinstitutionen (Kitas, Schulen, Volks- und Hochschulen, …) und non-formale Bildungsorte auf allen Ebenen altersgerecht und fächerübergreifend stärker und ganzheitlich verankert. Die berufliche Ausbildung und Umschulung für die für den Klimaschutz notwendigen Transformationen ist zu stärken. Ausgehend von der zeitlich bedingten dringenden Notwendigkeit, muss BNE im gesamten Bildungs- und Wissenschaftssystem das Grundverständnis, die Strukturen, Inhalte und Ziele bestimmen.

2 Hamburger Klimaplan

Die Ziele aus dem Gesetz werden im Hamburger Klimaplan in sektorspezifische Strategien übersetzt, weiter detailliert und in geeignete Maßnahmen überführt. Der Klimaplan benennt dreijährliche Zwischenziele beginnend im Jahr 2023 sowie die im jeweiligen Zeitraum umzusetzenden Maßnahmen. Darüber hinaus benennt der Klimaplan Maßnahmen, um die Klimaresilienz zu stärken. Ein fortlaufendes Monitoring mit jährlicher öffentlicher Berichterstattung innerhalb des jeweils folgenden Jahres verfolgt das Erreichen der Ziele und überprüft Strategien und Maßnahmen bezüglich ihrer Umsetzung, Wirksamkeit und Effizienz. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen die einzelnen Maßnahmen und ggf. auch die übergeordneten Strategien angepasst werden. Der Klimaplan als Ganzes wird alle drei Jahre fortgeschrieben.

3 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Die Landesverwaltung verpflichtet sich selbst und die öffentlichen Unternehmen zu vorbildlichem Handeln und setzt sich zum Ziel schnellstmöglich, spätestens aber 2030, Klimaneutralität zu erreichen. Sie realisiert dies u.a. durch die energetische Ertüchtigung bestehender öffentliche Gebäude und Nullemissionsgebäude bei Neubauten, einer klimaneutralen Mobilität, klimafreundlichen Energiebezug und nachhaltige Beschaffung. Klimaneutrale Stromversorgung wird spätestens mit der nächsten Ausschreibung der Stromversorgung umgesetzt.

4 Information und Kommunikation

Hamburg informiert über die zu erwartenden Folgen des Klimakrise, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie geplante politische Maßnahmen und Möglichkeiten zu persönlichem Engagement Es sind Instrumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu entwickeln...

5 Klimavorbehalt

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und muss daher zum integralen Bestandteil aller Politikbereiche werden. Daher werden Anträge und Verwaltungsvorlagen auf ihre Klimawirkung geprüft. Es sind klimafreundlichere und klimagerechte Alternativen umzusetzen. Dafür ist ein praktikables Verfahren zu entwickeln und die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen. Die Stadt verpflichtet sich, ihre Förderpolitik (in Forschung, Wirtschaft, Mobilität und Bau) und ihre Fachplanungen an ihren Klimazielen und den entsprechenden Umsetzungsplänen auszurichten und Fördermaßnahmen bzgl. ihrer CO2-Wirksamkeit zu bewerten und entsprechend anzupassen.