PDF Datei (1) SenatorInnen zahlen 14 % ihres Bruttoeinkommens nach § 12 Absatz 1 Hamburgisches Senatsgesetz. (2) StaatsrätInnen zahlen 13 % ihres Bruttoeinkommens nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. (3) Bürgerschaftsabgeordnete zahlen…
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