Zweites Gesetz zur Reform der Bezirksverwaltung

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Ausgangslage

Mit dem Ziel die Bezirke zu verkleinern, die Aufgaben von Land und Bezirken zu entflechten sowie eine zweistufige Verwaltungsorganisation einzuführen, wollte der Senat eine große Bezirksverwaltungsreform nach der Neuwahl 2004 umsetzen. Nach Vorlage des Senatskonzeptes wurde deutlich, dass dem Senat dieser große Wurf nicht gelungen ist.

Auf der LMV 2004 hat die GAL einen Beschluss gefasst, der Leitlinien für unsere Vorstellungen einer Bezirksverwaltungsreform vorgegeben hat. Im Mittelpunkt steht die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, was durch die wesentlichen Punkte des Beschlusses dokumentiert wird: Stärkung der Bezirksversammlungen; keine wesentliche Erhöhung der Anzahl der Bezirke; Beibehaltung von Ortsausschüssen und –ämtern; keine zusätzliche Schaffung einer kommunalen Ebene.

Der Senat ist bei der von ihm geplanten Neuordnung der Bezirke gescheitert und hat auch das Ziel einer umfassenden, klaren und sinnvollen Aufgabenverteilung zwischen Bezirken und Land weitgehend verfehlt. Einige Maßnahmen wie die partiellen Änderungen von Bezirksgrenzen und die Abschaffung der Ortsämter sind nicht sinnvoll und dienen offenkundig nur dem Versuch des Senates, sein Gesicht zu wahren. Mit der Abschaffung der Ortsämter wird dabei eine wesentliche Position der GAL verletzt.

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion, der Landesvorstand, aber auch die Bezirksfraktionsvorsitzenden haben vor diesem Hintergrund in einem interfraktionellen Ansatz die Chance gesehen, als starke Opposition in der Bürgerschaft darüber hinausgehende Verschlechterungen der Stellung der Bezirksversammlungen zu verhindern. Dies wäre bei einer Verweigerungshaltung von Seiten der GAL nicht möglich gewesen.

Bei einem mehrstufigen Verhandlungsprozess, der eng zwischen den Verhandlungsführern der Bürgerschaftsfraktion mit den Bezirkfraktionsvorsitzenden abgestimmt war, ist bereits früh realistisch eingeschätzt worden, dass die Abschaffung der Ortsämter durch Verhandlungen nicht verhindert werden kann. Es wurde aber eine Reihe von Punkten identifiziert, bei denen Erfolgsaussichten für eine Änderung bestanden. Klar war auch, dass Verbesserungen am Gesetz nur dann erfolgen würden, wenn die GAL bei erfolgreichem Verhandlungsverlauf dem Kompromiss auch zustimmt.

Verhandlungsergebnis

Es ist nicht gelungen, die Ortsämter und die Position des Ortsamtsleiters zu erhalten. Damit wird ein wesentlicher Punkt des LMV Beschlusses von 2004 nicht erfüllt. Daneben ist es aber gelungen, weitere gravierende Schwächungen der Bezirksammlungen zu verhindern (Beschlüsse dürfen nur zu grundsätzlichen Fragen gefällt werden; Verschärfung der Verschwiegenheitsregelung bei Bezirksabgeordneten, große Anfragen dürfen nur mit Mehrheit gestellt werde u.a. ) und sogar einige sehr wichtige Stärkungen der Bezirksversammlung durchzusetzen (Verbindliche Ernennung der von den Bezirksversammlungen gewählten Bezirksamtsleiter) Sollte die Bürgerschaftsfraktion dem fertigen Paket nicht zustimmen, wäre eine Rücküberweisung in den Ausschuss wahrscheinlich. Dort bestände die Gefahr, dass das Paket ohne unseren Einfluss neu geschnürt und ein wesentlicher Teil dieser positiven Punkte wieder in Frage gestellt würde. Darüber hinaus darf man den politischen Schaden, den die GAL in der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft erleiden würde, indem sie zu einem so späten Zeitpunkt von einem Verhandlungsergebnis abrückt, nicht unterschätzen. Dieses würde die Position der GAL bei zukünftigen Verhandlungen massiv schwächen.

Der Landesausschuss möge daher folgendes beschließen:

  • Der Landesausschuss lehnt die Abschaffung der Ortsämter und der Ortsamtsleiter ab und bedauert, dass es nicht gelungen ist, diese falsche Maßnahme zu verhindern.

  • Der Landesausschuss würdigt den zwischen den Fraktionen der Bürgerschaft ausgehandelten Kompromiss zur Bezirksverwaltungsreform und nimmt zur Kenntnis, dass es damit gelungen ist, eine Vielzahl weiterer Schwächungen der Bezirke zu verhindern und sogar einige wichtige Stärkungen der Bezirksversammlungen durchzusetzen.

  • Der Landesausschuss fordert die Bürgerschaftsfraktion auf, die Abschaffung der Ortsämter und die weiteren Defizite der Reform in der entscheidenden Bürgerschaftsdebatte klar zu benennen

  • Der Landesausschuss fordert die Bürgerschaftsfraktion und den Landesvorstand auf, sich bei veränderten Mehrheitsverhältnissen auf der Grundlage des LMV-Beschlusses von 2004 für eine entsprechende Weiterentwicklung des Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung einzusetzen.

Einstimmig beschlossen am 20. Juni 2006