Mobilitätsangebote des ÖPNV verbessern – neue Strategien für Schnellbusse entwickeln

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Neben einem weit gefächerten Angebot von Stadt-, Metro und Eilbussen verkehren in Hamburg auch einige zuschlagpflichtige Schnellbusse. Der Zuschlag beträgt aktuell 1,30 Euro, ohne dass mit diesem Zuschlag, der in der Tariflandschaft einen Fremdkörper darstellt, deutliche Reisezeitgewinne für die Kundinnen und Kunden verbunden wären. Gleichzeitig erzeugt das Schnellbusangebot einen überdurchschnittlich hohen Zuschussbedarf. Aus diesen Gründen ist eine Überarbeitung des bisherigen Schnellbuskonzepts geboten.

Schnellbusse bieten allerdings direkte, umsteigefreie Verbindungen in die Innenstadt, die besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhebliche Vorteile bieten. Eine ersatzlose Abschaffung dieses Angebots würde gerade für diese Personengruppe eine erhebliche Härte bedeuten. Eine einfache Streichung der Zuschlagspflicht würde auf einigen Linien das ohnehin schlechte Betriebsergebnis weiter absenken und auf anderen Strecken erhebliche Verlagerungen aus dem Schnellbahnnetz erwarten lassen. Diese erwartbaren Fehlentwicklungen würden den Zuschussbedarf dieser Linien, bzw. betroffener Schnellbahnlinien erhöhen.

Ziel, auch unter Klimaschutzaspekten, muss es sein, mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen. Ein dichtes Streckennetz, das die Hamburgerinnen und Hamburger zügig von A nach B befördert, ist dafür die Grundvoraussetzung. Dabei sind die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besonders zu berücksichtigen.

Beschluss des Landesausschusses von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GAL Hamburg vom 2. September 2008:

Eine kritische Überprüfung des Schnellbuskonzepts mit den Zielen, ein attraktives und transparentes Gesamtangebot zu schaffen, mehr Fahrgäste zu gewinnen und die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besonders zu bedenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die direkten umsteigefreien Verbindungen in die Innenstadt erhalten bleiben und dass ein Stadtgebiet nicht ausschließlich durch ein zuschlagpflichtiges Angebot erschlossen wird.