Wahlrecht ab 16 – auch bei Volksentscheiden

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Die zunehmende Politikverdrossenheit unter Jugendlichen ist ein Problem, dem die GAL gemeinsam mit allen demokratischen Parteien in Hamburg entgegenwirken möchte. Dass Jugendliche immer öfter Wahlen fernbleiben, ist das logische Resultat der jahrelangen ignoranten Politik, die nicht mit den jungen Menschen, sondern über sie hinweg regiert hat. Wer Jugendliche nicht in die Politik einbindet darf sich nicht wundern, wenn sie sich mit dem erreichen ihrer Volljährigkeit nicht dazu ermutigt sehen, an Wahlen teilzunehmen.

Neben der Forderung, die politische Bildung in den Schulen zu verbessern und politische demokratische Jugendprojekte stärker zu fördern, hält die GAL an ihrer Forderung fest, das Mindestalter für die Bezirks- und Bürgerschaftswahlen auf 16 zu senken und begrüßt den entsprechenden Antrag der Bürgerschaftsfraktion bzw. Christiane Blömeke.

Bei herkömmlichen Wahlen ist die Politik meist sehr abstrakt. Die WählerInnen müssen sich für eine Partei entscheiden, die ihren politischen Vorstellungen am meisten entsprechen. Dass Parteiprogramm und individuelle Meinung deckungsgleich sind, ist die Ausnahme. Auch deswegen setzte sich die GAL sich für verbindliche Volksentscheide ein. Mit einer Senkung des Wahlalters für die Bezirks- und Bürgerschaftswahlen muss auch das Wahlalter für Volksentscheide gesenkt werden. Hier wird die abstrakte Wahl einer Partei zu einer konkreten Entscheidungsfindung, die nicht selten Jugendliche direkt betrifft. Sie von Volksentscheiden auszuschließen wäre unlogisch und würde ein Zweiklassensystem unter Wahlberechtigten fördern.