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Nach drei Wahlrechtsänderungen seit 2004 und zwei seitdem stattgefundenen Wahlen sind die Hamburger Grünen der Auffassung, dass die nächsten Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen nicht wiederum mit einem neuen beziehungsweise geänderten Wahlrecht stattfinden sollten. Ein politisches System, dessen Wahlrecht vor jeder Wahl erneut grundlegend verändert wird, nimmt einen Legitimitätsverlust in Kauf. SPD und CDU überlegen nun das per Volksentscheid durchgesetzte Wahlrecht substanziell zu kippen. Das unterstützen wir nicht! Änderungen, die eine effektive Verbesserung des Wahlrecht darstellen, seinen Charakter und Wesensgehalt nicht verändern und in Absprache mit den Initiatoren des Volkswahlrechts erfolgen, sind davon unberührt.
Nach den Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen 2011 hat sich deutlich gezeigt, dass es in der Bewertung des neuen Wahlrechts durchaus unterschiedliche Positionen gibt. Wir wollen, dass sich das neue Wahlrecht in den Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen bewährt, bevor in der Bürgerschaft erneut über inhaltliche Änderungen verhandelt wird. Wir werden die Ergebnisse der Wahlen gründlich auswerten und daraus politische Schlüsse ziehen.
Dieser Beschluss nimmt die Ergebnisse der AG Wahlen nicht vorweg. -
Seit Mai 2011 verschleppt die SPD die Behandlung des Grünen Antrags zur Absenkung des Wahlalters für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen von 18 auf 16 Jahre. Bei einer Anhörung war das Votum der Expertinnen fast einmütig für die Absenkung. Linke, Grüne und SPD hätten gemeinsame die 2/3-Mehrheit in der Bürgerschaft, die zur Umsetzung benötigt wird.
Wir lehnen die Verknüpfung der Wahlaltersenkung auf 16 Jahre mit einer teilweisen Rücknahme des Wahlrechts von SPD und CDU ab. Beide Parteien haben Änderungen im Sinn, die die Auswahl der KandidatInnen seitens der Wähler einschränken und stellen damit die Substanz des neuen Wahlrechts in Frage. Vor diesem Hintergrund fordern wir Grüne die SPD auf, sich in der Bürgerschaft entsprechend ihrer eigenen Beschlusslage zum Wahlalter zu verhalten (Beschluss Nr. 65 des Ordentlichen SPD-Parteitags vom 4.-6.12.2011 in Berlin).
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Die Bürgerschaft wird aufgefordert, auch zukünftig das Wahlrecht durch wissenschaftliche Evaluation am Wahltag und durch demoskopische Umfragen im Hinblick auf Zufriedenheit und Verständnis untersuchen zu lassen.