Umgang mit Verfassungsänderungen

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Soweit erkennbar wird, dass die GAL-Bürgerschaftsfraktion beabsichtigt, einer Änderung der Hamburgischen Verfassung möglicherweise zuzustimmen, wird die Bürgerschaftsfraktion aufgefordert, vor einer Entscheidung der Bürgerschaftsfraktion den Landesvorstand zu ersuchen, eine vorherige Befassung des Landesausschusses oder der Landesmitgliedermitgliederversammlung sicherzustellen.