Grüne Ideen für gute Beteiligung

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Achtung: Dies ist ein zweiteiliger Beschluss: Der erste Teil wurde bereits beim Landesausschuss am 28. Mai 2013 mit dem Titel „Ideen für Beteiligung und eine neue Bürgerinnengesellschaft“ verabschiedet. Dieser erste Teil befindet sich am Ende dieses Beschlusses.

Vorbemerkung: Mit dem Cluster „Beteiligung und neue Bürgergesellschaft“ hat der Landesvorstand eine breite Debatte angeregt, die bei diversen parteiinternen und öffentlichen Veranstaltungen sowie online geführt würde. Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses sind in zwei Papiere eingeflossen: a) Den Landesausschuss-Beschluss vom 28.5.2014 Ideen für Beteiligung und eine neue BürgerInnengesellschaft“. In diesem Text werden die grundlegenden fachlichen und politischen Kernüberzeugungen zum Thema Beteiligung dargestellt. b) Den vorliegenden Antrag, der auf der Landesmitgliederversammlung am 19.1.2014 debattiert und abgestimmt wird.

Beteiligungschancen nachhaltig weiterentwickeln

Die Debatte um bessere Beteiligungsverfahren nimmt an Fahrt auf. Wir als Grüne in Hamburg möchten einen Beitrag dazu leisten, Beteiligung nachhaltig und an dem Bedarf der interessierten und betroffenen Menschen auszurichten und gleichzeitig klare Strukturen und Qualitätsstandards für die Umsetzung von Beteiligungsverfahren zu schaffen. Uns ist bewusst, dass gute Beteiligung ihre Impulse einerseits von selbst erhält, aus lokalen und landesweiten Initiativen stammt, deren Erfahrungen unbedingt in die Weiterentwicklung der Beteiligung einfließen müssen. Andererseits zeigen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg und anderen Kommunen oder auch der Schweiz, dass der Staat sehr wohl eine konstruktiv-gestaltende Rolle bei der Gesetzgebung, Planung, Steuerung und Ressourcenausstattung von Beteiligungsverfahren spielen kann. Als Partei ist es unsere Aufgabe und unser Anspruch, beides zu tun: mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Initiativen, aber auch mit den Menschen vor Ort zu sprechen und gleichzeitig politische und gesellschaftliche Akteure in eine Debatte zu bringen, um die Umsetzungschancen von besserer Beteiligung zu erhöhen.

Die folgenden Ideen wurden zunächst innerhalb der Partei Bündnis 90/ Die Grünen in Hamburg entwickelt, diskutiert und abgestimmt. Wir gehen jetzt mit unseren Ideen und Vorschlägen in die Öffentlichkeit und wollen mit den Menschen, Verbänden und Fachleuten diskutieren, debattieren und auf diese Weise die Chancen, aber auch die Grenzen der direkten Demokratie immer weiter begreifen, aufgreifen, kennenlernen, nutzen und weiterentwickeln. Diese grünen Ideen werden wir in den kommenden Monaten in öffentlichen Veranstaltungen im Rathaus und in den Bezirken mit den Menschen vor Ort besprechen und ihre Anregungen und Hinweise aufnehmen und immer weiter entwickeln. Dabei wollen wir Beteiligung grundsätzlich verbessern und auf die Anforderungen der Menschen vor Ort anpassen. Daher unterscheiden wir in diesem Papier nicht zwischen formellen und informellen Verfahren der Bürgerbeteiligung, sondern machen Vorschläge zu beiden Bereichen.

Gute Beteiligung funktioniert nur, wenn sich die Menschen, die von Veränderungen betroffen sind, ernstgenommen fühlen. Wir möchten daher diese Grünen Ideen zur Diskussion stellen und freuen uns über Ideen und Hinweise, aber auch Kritik und Problemansagen, um mit diesen Anmerkungen zu einer praxistauglichen Vorlage zu kommen. Diese wird dann Anfang 2014 als Beschlussfassung verabschiedet.

Grundlage für unsere Aktivitäten zur Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligung sind das Wissen, dass die Beteiligungstiefe von vornherein klar kommuniziert werden muss sowie die Forderung, dass die alle Interessierten und Betroffenen in einem transparenten offenen Verfahren beteiligt werden müssen.

Beteiligungstiefe klar kommunizieren

Der Begriff „Beteiligung“ hat aufgrund seiner mehrschichtigen Bedeutungen das Potential, bei nicht optimal informierten Beteiligten unklare Vorstellungen in Bezug auf ihre Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren zu erzeugen. Daher ist es notwendig, sich zunächst über die möglichen Beteiligungstiefen zu informieren. Das Berliner „Handbuch zur Partizipation“ fasst die fachlichen Vorschläge der Wissenschaft praxisnah zu „Stufen der Partizipation“ zusammen:

Information: Interessierte und Betroffene werden eingeladen, sich über ein geplantes Vorhaben zu informieren und sich über seine Auswirkungen aufklären zu lassen.

Mitwirkung (Konsultation): Interessierte und Betroffene können sich informieren und darüber hinaus Stellung zu den vorgelegten Planungen nehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, Ideen für die Umsetzung einzubringen, können jedoch nicht über Inhalte entscheiden.

Mitbestimmung (Kooperation): Betroffene und Interessierte können bei der Entwicklung von Vorhaben mitbestimmen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen können Ziele ausgehandelt und deren Ausführung und Umsetzung geplant werden. Interessierte haben einen sehr großen Einfluss auf die geplanten Maßnahmen und können sehr stark ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen.

Entscheidung (bis hin zu Selbstverwaltung): Die zur Entscheidung aufgerufene Gruppe (Anwohnerinnen und Anwohner, Verwaltung und andere) geben ihre Stimme ab und treffen damit eine verbindliche, gemeinsame und damit von vielen legitimierte Entscheidung.1

Die Frage der Beteiligungstiefe ist für die Beteiligten zentral und sollte daher klar und frühzeitig beraten, beschlossen und kommuniziert werden. Nichts ist ärgerlicher für Teilnehmer, als wenn sie erst im Laufe des Verfahrens mitbekommen, dass die Beteiligung nicht die von ihnen erwartete Beteiligungstiefe erreicht.

Transparenz und Offenheit

Politik und Verwaltung sollen die Öffentlichkeit grundsätzlich in Ihr Handeln einbeziehen. Gemeinsam können Lösungen erarbeitet werden, die von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Dafür braucht es Transparenz im Handeln, Offenheit in der Kommunikation und Bereitstellung von Informationen und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens und der getroffenen Entscheidungen.

Über diese Grundüberzeugungen hinaus schlagen wir daher konkrete gesetzliche Initiativen, Maßnahmen und Standards für unterschiedliche demokratische Strukturen vor, um Beteiligung sinnvoll zu fördern:

I. Politische Rahmenbedingungen auf allen Ebenen schaffen

II. Verwaltung befähigen, Bürgerbeteiligung aktiv, kompetent und barrierefrei umzusetzen

III. Qualitätsstandards bei der organisatorischen Umsetzung von Beteiligungsverfahren

I. Politische Rahmenbedingungen auf allen Ebenen schaffen

  1. Zugang zu Wahlen und Verfahren der direkten Demokratie für MigrantInnen
    Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger ein, die seit mehr als fünf Jahren in Hamburg leben.

  2. Online-Petitionen
    Wir setzen uns dafür ein, Online-Petitionen, entsprechend des Verfahrens im Bundestag, auch für Hamburg einzuführen.

  3. Referenden durch die Bürgerschaft bzw. den Senat
    Echte Beteiligung bedeutet nicht nur Reaktion, sondern gestaltendes Handeln. Dafür müsste für die politisch Handelnden auch die Möglichkeit bestehen, bei umstrittenen Vorhaben selbst die Bürger oder Öffentlichkeit aktiv einzubeziehen. Wir setzen uns für die Möglichkeit von Referenden durch Senat und Bürgerschaft ein.

  4. Rechtzeitige Klärung, welche Entscheidungen aufgrund ihrer Bedeutung auf gesamtstädtischer Ebene getroffen werden sollen (Evokation).
    Entscheidungen, die normalerweise auf bezirklicher Ebene getroffen werden können, sollten nur aus guten Gründen evoziert werden. Deshalb sollte der Senat frühzeitig zu Beginn eines Vorhabens Evokationsvorbehalt anmelden und nicht erst nach bezirklichen Entscheidungen die Protest auslösen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch wissen, welche Ebene sie ansprechen müssen.

  5. Formale Verfahrensschritte sinnvoll in eine Beteiligung integrieren
    Formale Verfahrensschritte des Planungs- und Baurechts werden oft wirkungslos erledigt, statt sie sinnvoll und wirksam in eine Beteiligung zu integrieren. Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit sollte aktiv, ausgewogen und offen über die Vorhabenziele, deren Vor- und Nachteile und möglichen Varianten informieren und der Öffentlichkeit durch einen gleichberechtigten Zugang zu allen Informationenquellen eine Diskussion über das Vorhaben ermöglichen.

  6. Begründung bei Nichtbeachtung von Beteiligungsergebnissen
    Den an einem Planungsprozess Beteiligten muss im Falle der Nichtbeachtung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung von den Entscheidungsträgern nachvollziehbar begründet werden, warum die Ergebnisse nicht übernommen wurden. Dazu gehört ein zusammenfassender Bericht über den Prozess des Vorhabens und der freien Zugang zu allen Hintergrundinformationen.

  7. Bereitstellung von Beteiligungsetats
    Der Ausbau von Beteiligung ist auf Strukturen angewiesen, die bisher noch nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. Wir setzen uns für eine ausreichende Finanzierung dieser Strukturen ein.

  8. In allen Bezirken ist die Bildung von Jugendparlamenten zu unterstützen. Dabei ist auf eine ausreichende Information, Bewerbung und finanzielle Ausstattung der Jugendparlamente zu achten.

  9. Einsetzung einer zentralen Stelle zur Förderung von Bürgerbeteiligung
    Baden-Württemberg hat bereits eine „Staatsrätin für Beteiligung und neue Bürgergesellschaft“, deren Aufgabe es ist, Beteiligungsvorhaben zu bündeln und Verwaltungshandeln auf das gemeinsame Ziel im Sinne der „Politik des Gehörtwerdens“ auszurichten. Wir setzen uns dafür ein, auch in Hamburg eine zentrale Stelle zur Förderung von Bürgerbeteiligung zu verankern. Auch auf Bezirksebene setzen wir uns für eine Stelle zur Koordinierung aller Beteiligungs-Aktivitäten ein.

  10. Förderung von Bürgerbeteiligung durch die Europäische Union
    Die Europäische Union hat seit 1. April 2012 die Möglichkeit der „Europäischen Bürgerinitiative“ (EBI) geschaffen. Die EBI ist ein Initiativverfahren der direkten Demokratie in der Europäischen Union und das erste länderübergreifende Bürgerbeteiligungsinstrument weltweit. Wir unterstützen dieses Instrument und fordern eine bessere Information der Bürgerinnen und Bürger.

  11. Keine Verschlechterung, sondern Verbesserung, der Bürgerbeteiligung auf Bundesebene
    Auf Bundesebene wird zurzeit ein Vorhaben der Bundesregierung betrieben, die Verpflichtung zur Durchführung von öffentlichen Erörterungsterminen bei der Planung von Großprojekten abzuschaffen. Die beteiligten Behörden könnten diesen dann nach eigenem Ermessen durchführen oder nicht. Betroffen wären Genehmigungsverfahren für Autobahnen, Bundesstraßen, Bergbauvorhaben, Flussausbauten, neue Kanäle und Bahnstrecken auf Bundesebene: Betroffene, Anwohner, Umweltschützer würden eines ihrer wichtigsten Mitspracherechte beraubt. Gegen diese und ähnliche Regelungen muss Hamburg sich zur Wehr setzen.

II. Verwaltung befähigen, Bürgerbeteiligung aktiv, kompetent und barrierefrei umzusetzen

  1. Qualifizierungsoffensive Bürgerbeteiligung für die Verwaltung
    Beteiligungsverfahren werden gelegentlich in einer technischen oder juristischen Fachsprache geführt, die die nötige Einfühlung in die Zuhörerschaft vermissen lässt. Durch geeignete Fortbildungsangebote sollten bei den zuständigen Personen in der Verwaltung, bei den Vorhabenträgern und in politischen Gremien die Kompetenzen gestärkt werden, die für eine respektvolle, sachgerechte, verständliche und zielgruppengerechte Vermittlung von Vorhaben erforderlich sind.

  2. Einsetzung von Beteiligungsexperten an unterschiedlichen Stellen der Verwaltung
    Bürgerbeteiligung findet in allen Bereichen des politischen und sozialen Lebens statt, sei es bei der Planungsvorhaben, im Bereich von Kinder- und Jugendpartizipation; bei der Vernetzung lokaler Bildungsangebote oder bei Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher, Beteiligungsexperten in unterschiedlichen Bereichen der Behörden und Bezirksämter einzusetzen.

  3. Vorhabenliste und Vorhabenhomepage
    Bezirke, Fachbehörden und Senat sollten alle Vorhaben in einer gemeinsamen übersichtlichen Vorhabenliste („Arbeitsprogramm“) im Internet veröffentlichen und fortlaufend aktualisieren. Diese Vorhabenliste kann den politischen Gremien und der Verwaltung gleichzeitig als Arbeitsprogramm dienen und die Übersicht über die auf Bezirks- und Landesebene parallel verfolgten Ziele erhöhen. Es sollte die Möglichkeit geben Neuigkeiten zu Vorhaben in definierten Gebieten (Stadtteilen) zu abonnieren. [siehe auch http://hamburg.gruene.de/beschluesse/24-02-2013/grundsaetze-oeffentlichkeitsbeteiligung-der-bauleitplanung)]

III. Worauf sich die BürgerInnen verlassen können: Qualitätsstandards bei der organisatorischen Umsetzung von Beteiligungsverfahren

  1. Beteiligung so frühzeitig wie möglich
    Bürgerbeteiligung muss so früh erfolgen, dass sie zu den wesentlichen Planungsfragen noch eine Wirkung entfalten kann, bzw. im Vorfeld Konflikte vermeidet. Gleichzeitig muss sie aus Sicht der Grünen so angelegt sein, dass auch Menschen wie potentielle Mieterinnen und Mieter, denkbare Nutzer von ÖPNV-Angeboten und Radwegen oder Eltern künftiger Kita-Kinder, deren Interessen anders als diejenigen von Grundstückseigentümern nicht automatisch „vor Ort“ vertreten werden, gleichberechtigt und effektiv – etwa über Verbände und Interessenvertretungen – einbezogen werden.

  2. Die Tiefe der Beteiligung muss von vornherein verdeutlicht werden: Was kann die Öffentlichkeit, was kann der Bürger / die Bürgerin mitentscheiden, was nicht?
    Allzu oft entsteht Enttäuschung aufgrund des Eindrucks von Scheinbeteiligung. Diese Enttäuschung kann den gesamten Beteiligungsprozess diskreditieren und mit dem zusätzlichen Ärger über vergeudete Zeit aufladen. Alle formellen und nicht-formellen Beteiligungsverfahren sollten entsprechend der im Berliner „Handbuch für Partizipation“ benannten Stufen der Beteiligung (Keine Beteiligung – Information – Mitwirkung – Mitentscheidung – Entscheidung – Selbstverwaltung) die Beteiligungstiefe sowohl schriftlich wie auch mündlich auf den Veranstaltungen klar und ehrlich benennen.

  3. Ganzheitliche Verantwortung für Verfahrenssteuerung und Vorhabenträgerschaft
    Um eine transparente und zügige Umsetzung geplanter Verfahren zu sichern, trägt jede Planungsbehörde die ganzheitliche Verantwortung für Verfahrenssteuerung und Vorhabenträgerschaft und ist verpflichtet, die jeweilige Rolle nach außen transparent zu machen.

  4. Einführung einer „Beteiligungsampel“
    Die Form der Bürgerbeteiligung ist immer abhängig vom Zeitpunkt, zu dem weitere Personengruppen an dem Verfahren beteiligt werden sollen. Je nachdem, ob ich ein Beteiligungsverfahren vor, während der Planungen oder im Konfliktfall aktiviere, sind ganz unterschiedliche Verfahren sinnvoll. Eine Beteiligungsampel zeigt den Zeitpunkt der Beteiligung für alle Interessierten an: grün: präventive Beteiligung (z.B. Zukunftswerkstatt), gelb: aktives Verfahren (z.B. Bauplanung), rot: Konfliktklärung (z.B. Mediationsverfahren).

  5. Der Umgang mit Bürgerinitiativen erfolgt nach festgelegten Kriterien
    Für die Einbeziehung von Bürgerinitiativen, aber auch Stadtteilkonferenzen und bestehenden Netzwerken in den Vierteln auf Bezirksebene werden Standards entwickelt, die für die Grünen in Hamburg handlungsleitend sind.

  6. Auswahl geeigneter Moderatorinnen und Moderatoren
    Die Bürgerinnen und Bürger werden bei der Auswahl der Moderation beteiligt.

  7. Kompetente Konfliktmoderation
    Treten bei den Verfahren relevante Konflikte über Planungsvorhaben auf, sollen qualifizierte Moderatoren oder Mediatoren eingeschaltet werden. Diese unterstützen bei der Suche nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.

  8. Die FHH veranstaltet Beteiligungsverfahren nur in barrierefreien Räumen
    Beteiligungsverfahren werden grundsätzlich nur in Räumlichkeiten durchgeführt, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos erreicht werden können.

  9. Inklusive Beteiligungsunterstützung für alle

    Wir setzen uns für einen „inklusiven“ Beteiligungsbegriff ein, der alle gesellschaftlichen Gruppen von vornherein berücksichtigt. Menschen mit besonderen Informationsbedarfen (Kinder und Jugendliche; Menschen mit Behinderungen; Migrantinnen und Migranten, ältere Seniorinnen und Senioren und Menschen in Alten- bzw. Pflegeheimen) erhalten automatisch Unterstützung durch spezielle Unterlagen (in anderen Sprachen oder in „leichter Sprache“) sowie durch Begleitung bei Beteiligungsveranstaltungen.

  10. Unabhängige Fachleute und eine Beratung bei für Bürgerinnen und Bürger
    Die zu beteiligenden Bürgerinnen und Bürger müssen ggf. unabhängige Fachleute benennen können, um sich über komplizierte Sachverhalte zu informieren, damit eine gezielte einseitige Information der Öffentlichkeit vermieden wird.

Beschluss des Landesausschusses

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Landesverband Hamburg

Dienstag, 28. Mai 2013, Landesgeschäftsstelle

Ideen für Beteiligung und eine neue BürgerInnengesellschaft

Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft.“2

Diese Handwerkskunst des Politischen (…) wird aber nicht gelehrt und gelernt. Dabei fordert die Praxis dies immer mehr, denn: Immer mehr Verfahren werden bereits immer breiter ausprobiert. So werden gerade auf lokaler und kommunaler Ebene zunehmend gruppendynamisch aktivierende Verfahren eingesetzt. Es ist geradezu eine Mode geworden, Betroffene irgendwie an Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen zu beteiligen. Doch die Erfahrungen damit sind sehr durchwachsen. Zwar wurde beteiligt, im Sinne von viel geredet, doch die Ergebnisse wurden nicht erzielt. Diese enttäuschenden Erfahrungen mit Beteiligungs- und Dialogprozessen rühren aus der unpassenden Wahl und unprofessionellen Umsetzung der angewandten Verfahren. Denn die Vielzahl an dialogischen Verfahrensneuerungen birgt Risiken: aus der Fülle an möglichen Interventionswerkzeugen, Beratungsangeboten und Moderationsschulen – welche wählen und wann, wie anwenden?“3

Vorbemerkung

Das Thema Beteiligung umfasst viele Bereiche demokratischer Gesellschaftsstrukturen. Eine politische Debatte zu diesem Thema ist nicht mit einem Parteibeschluss beendet, sondern muss mit allen gesellschaftlichen Kräften geführt werden. Dieser Leitantrag skizziert unsere Grundüberzeugungen und Haltungen zum Thema Bürgerbeteiligung, die Diskussion führen wir weiter.

Mit einer öffentlichen Veranstaltung am 25.05.2013 Hamburger Rathaus haben wir die stadtweite Debatte zum Thema Beteiligung gestartet. Dabei haben wir die Kernpunkte der Diskussion eingesammelt und nehmen sie in die „Grüne Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung“ auf. Diese Leitlinien werden wir dann als Grundlage für unser Beteiligungshandeln in einer möglichen Regierungskoalition ernst nehmen und umsetzen.

1. Warum wir eine neue Kultur der Beteiligung brauchen!

Der Protest um Stuttgart 21 war ein Dammbruch in der Geschichte der Bürgerbeteiligung in Deutschland. In den Jahren und Jahrzehnten zuvor wurden die Betroffenen häufig nur in sehr engen Rahmenbedingungen einbezogen, die Verfahren waren eher zäh, die Methodenwahl willkürlich, die Auswahl der Beteiligten ebenfalls. Vielfach waren vermeintliche Beteiligungsverfahren eher Informationsveranstaltungen, wo zwar der aktuelle Planungsstand verkündet wurde, die Anwesenden aber überhaupt keine Möglichkeit echter Beteiligung hatten.

Seit die Bevölkerung in Stuttgart auf die Straße gegangen ist und nicht dem vorgeschriebenen Beteiligungspfad gefolgt ist, kommt Leben in die Beteiligungsbude. Immer mehr Menschen fordern aktive Mitsprache ein, wo bisher nur Information eingeplant war. Teilweise wird dies als nervig empfunden. Wir sagen: Zum Glück setzen sich Menschen für ihre Belange ein! Wenn die Gesetze und Verfahren nicht optimal dazu passen, müssen sie eben passend gemacht werden!

Bessere Bürgerbeteiligung zu fordern ist einfach– sie gut umzusetzen erfordert eine offene politische Debatte über die Ziele von Beteiligung, niedrigschwellige Formate und Politikerinnen und Politiker, die bereit sind, die mit den Bürgerinnen und Bürger erzielten Ergebnisse umzusetzen. Davon sind wir in Hamburg noch weit entfernt. Wir stehen nicht nur in Hamburg vor komplexen gesellschaftlichen Herausforderungen:

  • Wir erleben derzeit einen Vertrauensverlust in Politik. Die klassische repräsentative Demokratie ist nicht mehr allein in der Lage, Legitimation für politische Entscheidungen herzustellen. Die Politik muss gegenüber einer stärker individualisierten Gesellschaft weitere Instrumente entwickeln, Menschen einzubinden. Dieser Vertrauensverlust erstreckt sich nicht nur in die Problemlösekapazitäten der Politik und die Gemeinwohlorientierung der Parteien, sondern umfasst auch den Verlust des Glaubens in die Gerechtigkeit der sozialen Marktwirtschaft, in die Unabhängigkeit der Wissenschaft oder in die Neutralität des Rechtswesens.

  • Die endlich ausgerufene, aber nur von einer Regierung mit halber Energie und noch weniger Willen umgesetzte Energiewende erfordert hohe Investitionen in moderne technische Infrastrukturprojekte, gleichzeitig sind viele Menschen nicht mehr bereit, große Planungs- und Bauvorhaben blind zu akzeptieren. Die gesellschaftliche Notwendigkeit einer ökologischen Energieversorgung steht für uns außer Frage, die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der Energiewende erfordert allerdings deutlich mehr politisches Engagement, transparente Entwicklung und Abwägung der Lösungen sowie Zeit und Geld für eine Beteiligung als bisher.

  • Wir wissen, dass die Anforderungen der modernen Wissensgesellschaft eine andere Bildung erfordern, als die in der Industriegesellschaft gewachsenen Schulen bieten können. Die Umstrukturierung des Bildungssystems hin zu mehr Chancengerechtigkeit, einer besseren Verzahnung der Bereiche frühkindliche Bildung, Schule und Beruf sowie die große Herausforderung einer inklusiven Gesellschaft, die aktuell in Hamburg vor allem die Schulen vor große Herausforderungen stellt, lässt sich nicht ohne die Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sinnvoll umsetzen. Wir haben aus dem Scheitern der Primarschule gelernt, dass diese nicht nur in Umsetzungsfragen beteiligt werden wollen, sondern auch den großen Rahmen mitgestalten möchten.

  • Ein Teil der Stadtgesellschaft hat sich von politischen Entscheidungsprozessen abgekoppelt. Extrem niedrige Wahlbeteiligungen in einigen Stadtteilen sind ein Alarmzeichen. Es gilt daher für uns auch, neben dem Ausbau von Beteiligungsrechten für ohnehin engagierte Bürgerinnen und Bürger, auch Menschen, die sich bislang nicht an demokratischen Entscheidungen teilnehmen und Beteiligungsmöglichkeiten wahrnehmen, für demokratische Entscheidungen und Beteiligungsprozesse zu aktivieren.

  • Die digitale Revolution ermöglicht immer mehr NutzerInnen mehr oder weniger freien Zugang zu globalen Wissensressourcen, zu ökonomischer, sozialer, politischer wie kultureller Partizipation. Gleichzeitig stehen wir an einer digitalen Weggabelung: Die Debatte rund um die Fragen, wie und in welcher digitalen Zukunft wir demokratisch zusammenleben wollen, wie wir Fragen des Datenschutzes, der digitalen Barrierefreiheit, des Urheberrechts jetzt klären, hat Auswirkungen auf die zukünftige Freiheit des Internets.

  • Hamburg wächst und damit auch die Zahl der NutzerInnen des öffentlichen Nahverkehrs. In den zentralen Stadtteilen verzichten mittlerweile viele auf das eigene Auto. Bus und Bahn kommen in Hamburg aber immer mehr an ihre Grenzen und können mit der Entwicklung nicht mehr Schritt halten. Hierzu gibt es derzeit konkurrierende und öffentlich umstrittene Lösungsvorschläge, wie zum Beispiel einen Busbeschleunigungsplan, eine Stadtbahn, die bereits umgesetzte U4 sowie weitere Schienenstrecken für S- und U-Bahnen. Alle haben ihre Vorzüge, Nachteile und Kosten. Bei solchen Verkehrs-Großprojekten gibt es heute kaum gesetzlich geregelte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hier entschieden bisher die regierenden Parteien alleine.

  • Stadtentwicklung und Wohnungsbau treffen in Hamburg auf viele unterschiedliche Interessen und Anforderungen. Gute Lösungen und Akzeptanz kann man nur in offenen Verfahren mit breiter Beteiligung erreichen.

Die Erneuerung des demokratischen Miteinanders in der Gesellschaft, die engagierte Umsetzung der Energiewende, faire Bildungschancen für alle Kinder, eine transparente Gestaltung digitaler Teilhabe sowie die Planung und Realisierung moderner Verkehrsvorhaben sind hochkomplexe Vorgänge in einer globalisierten Welt. Eins ist klar: Ohne die Einbeziehung der Menschen, die von diesen Veränderungen betroffen sind, kann es keine tragfähigen und nachhaltigen Lösungen dieser Herausforderungen geben.

Gleichzeitig geht die Schere von gesellschaftlich aktiven, gut informierten Akteuren, die die Spielzüge von Pressearbeit, juristischen Finessen und politischer Zuspitzung beherrschen und auch über den notwendigen finanziellen Hintergrund der eigenen Interessenvertretung verfügen und auf der anderen Seite den ausgegrenzten, sozial wenig aktiven Menschen ohne FürsprecherInnen oder auch den vor Ort nicht wortmächtigen potentiellen Nutzerinnen und Nutzern neuer Wohnungen oder von Verkehrs-, Kommunikations- oder Energieinfrastrukturen immer weiter auseinander. Denn „betroffen“ sind niemals nur die Menschen, die als GrundeigentümerInnen oder AnwohnerInnen schon „da sind“, sondern in einer modernen, weltoffenen und vernetzten Stadt- und Einwanderungsgesellschaft auch immer diejenigen, die – ob als Mieterinnen und Mieter neuer Wohnungen, als Nutzerinnen und Nutzer neuer öffentlicher Verkehrs- und Energienetze oder von Kitas und anderen sozialen und Betreuungseinrichtungen – an einem Ort erst „ankommen“ wollen.

Immer häufiger wird beklagt, dass die repräsentative Demokratie die Rechte und Bedürfnisse aller Menschen nicht mehr schützt, sondern diese zugunsten einzelner Interessengruppen vernachlässigt. Diese Gefahr besteht allerdings auch bei der direkten Demokratie – beispielsweise, wenn mächtige Investoren oder gut situierte Anwohnerinnen und Anwohner mit viel Geld Öffentlichkeitsarbeit für ihr Projekt betreiben und ökologische oder soziale Aspekte auf der Strecke bleiben. In der Konsequenz heißt das, dass wir damit rechnen müssen, dass „grüne Projekte“, die von anderen Parteien nicht gewollt werden, demokratisch nicht durchsetzbar sind. Eine Stadtbahn wird deshalb vielleicht nur erreichbar sein, wenn sie auch von anderen gesellschaftlichen Gruppen unterstützt wird. Umgekehrt ist es deshalb auch besonders schwer, von der Mehrheit gewollte Projekte aus (sicher guten) grünen Gründen zu verhindern. Diese Erfahrungen haben wir vom Mühlenberger Loch über die A 20 inzwischen machen müssen.

Wir GRÜNEN stehen beim Thema „mehr demokratische Beteiligung“ also vor einem besonderen Dilemma: Wir setzen uns in vielen Feldern für eine Politik ein, die von der demokratischen Mehrheit in unserer Gesellschaft so (noch?) nicht geteilt wird. Wir standen für den Atomausstieg, schon bevor zuerst Tschernobyl und später Fukushima einen Atomausstieg mehrheitsfähig gemacht haben. Wir sind gegen Stuttgart 21, obwohl die Mehrheit den Weiterbau beschlossen hat. Wir kritisieren die Elbvertiefung, obwohl wir nicht erwarten würden, dass ein Volksentscheid gegen sie ausgehen würde, wir wollen eine engagierte Schulreform, obwohl die Mehrheit sich gegen unser Konzept ausgesprochen hat. Wir setzen uns für Fixerstuben ein, kritisieren die Abschiebepolitik und wenden uns gegen Diskriminierung gesellschaftlicher Minderheiten auch dann, wenn wir Sorge haben müssten, dass uns bei Volksentscheiden ein „Volksempfinden“ entgegenstehen könnte, dass unseren gesellschaftlichen Vorstellungen widerspricht. Für eine Partei, die unter den WählerInnen zwischen 10 und 20% Zustimmung erhält, ist das auch nicht wirklich überraschend. Es sollte uns aber klar sein, dass wir in unserer Programmatik gerade nicht davon ausgehen, dass die demokratische Mehrheit immer recht hat in dem Sinne, dass sie so entscheidet, wie wir uns das wünschen. Recht hat die Mehrheit in dem formalen Sinn, dass man in einer Demokratie nicht an ihr vorbei kommt.

2. Demokratie lebt vom Mitmachen

Mögliche Anwendungsbereiche für Bürgerbeteiligung gibt es viele: Immer häufiger werden Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen, Userinnen und User elektronischer Netzwerke und in größeren Städten sogar Touristinnen und Touristen in die Gestaltung kommunaler Projekte eingebunden. Gemeinden, Städte und Kommunen beteiligen Bürgerinnen und Bürger nicht nur im Rahmen von Bau- und Planungsvorhaben, bei der Ansiedlung umweltrelevanter Industrien oder sozial umstrittener Wohnunterkünfte. Immer mehr Kommunen verstehen sich darüber hinaus als Gestalter eines Dialogs mit Bürgerinnen und Bürgern, der weit über einzelne Projekte hinausgeht: als Aufbauhelfer kommunaler (elektronischer) Netzwerke; indem sie Qualifikationen für Bürgerinnen und Bürger bereitstellen, um für spezifische Projekte das nötige fachliche oder methodische Knowhow zu erwerben; durch gezielte Maßnahmen in Kitas und Schulen, damit Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung ihrer Lern- und Lebensumgebung beteiligt werden und Beteiligung als eine Selbstverständlichkeit bereits in jungen Jahren kennenlernen.

Damit aus Bürgerinnen und Bürgern mit Rechten solche mit Engagement und aktivem Gemeinwohlinteresse werden können, brauchen sie niedrigschwellige Verfahren, die nicht nur einladen, sondern auch aktiv dazu befähigen, mitzumachen. Die Verwaltung, die Politik wie auch die Bürgerinnen und Bürger selbst benötigen dafür Sachverstand und praktische Kompetenzen im Umgang mit großen Gruppen, mit Entscheidungsprozessen und mit den rechtlichen Hintergründen von Beteiligungsverfahren. Politik und Verwaltung dürfen sich dabei nicht hinter Marketingstrategien und Pressemitteilungen verstecken, sondern müssen interessierte Menschen an der Entscheidungsfindung und allen fachlichen Informationen und Abwägungen teilhaben lassen. Transparenz ist der Schlüssel für Vertrauen und Akzeptanz. Es muss auch für Menschen, die wenig Zeit haben, möglich sein, sich einzumischen.

In Beteiligungsprozessen ist dabei von vornherein klarzustellen, ob es eine Beteiligung auch über die Definition der Ziele ist oder es um eine Beteiligung zur Frage der Wege zur Umsetzung eines Ziels geht.

Wir wollen uns zukünftig nicht mehr hauptsächlich lediglich mit den Zugangsvoraussetzungen und Hürden von Beteiligung beschäftigen, sondern mit den Beteiligungsverfahren selbst: Sind die Ziele klar? Unterstützt die Politik und die Verwaltung das Verfahren und ist bereit, die Bürgerideen auch umsetzen? Welche Tagungsorte sind barrierefrei? Wie kann die Presse sinnvoll eingebunden werden? Welche ModeratorInnen können für aktive Beteiligung sorgen und die verschiedenen Meinungen und Interessen zusammenführen? Wie werden die Ergebnisse gesichert? Wer stellt sicher, dass sich ausgrenzungsgefährdete Menschen beteiligen können? Was muss die Verwaltung über Beteiligungsverfahren wissen und welche Rolle nimmt sie bei der Umsetzung ein? Sollte es einen Etat für lokale Beteiligung geben und wenn ja, wie wird über Gelder entschieden?

Ziel ist eine Politik, die barrierefreie Räume für Beteiligung schafft, BürgerInnen und Verwaltung in die Lage versetzt und Mittel bereitstellt, Betroffene zu Mitwirkenden zu machen. Wir verstehen Beteiligung nicht als ein weiteres zusätzliches Politikfeld, sondern als eine Haltung, die die Anliegen von Menschen ernst nimmt und ihnen Wege aufzeigt, wie sie ihre eigenen Belange einbringen können. Dazu gehört auch, den tatsächlichen Gestaltungsspielraum von vornherein deutlich zu machen, um keine Erwartungen zu erzeugen, die ohne realistische Umsetzungschancen sind. Die Stärkung von Beteiligungsmöglichkeiten stärkt die Akzeptanz von demokratischen Prozessen. Die Stärkung und die feste Verankerung von Demokratie ist eine notwendige Strategie, um dauerhaft rechtsextremistische Tendenzen zu bekämpfen.

3. „Grüne Leitlinien für gute Beteiligung“ – ein Diskussionsangebot

Die klassische Unterscheidung zwischen repräsentativer und direkter Demokratie ist kaum mehr hilfreich, um die politischen Probleme der Gegenwart zu lösen. Wir wollen den Parlamentarismus nicht abschaffen, sondern modernisieren. Eine selbstbewusstere Bürgergesellschaft verlangt heute mehr Beteiligung. Die vorhandenen technischen Möglichkeiten machen sie leichter möglich als früher. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die früher einfach abgebügelt wurden, können heute viel rascher öffentlich werden und Geltung erlangen. Allerdings muss auch eine Debatte über Grenzen und Gefahren der direkten Demokratie geführt werden.

Der Ruf nach „Mehr Beteiligung“ ist allerdings zu undifferenziert. Wir müssen uns schon die Mühe machen, darüber nachzudenken, wie direktdemokratische Instrumente auf den verschiedenen Ebenen wirksam auf sinnvolle Ziele ausgerichtet werden können.

Wir schlagen daher vor, „Grüne Leitlinien für gute Beteiligung“ zu entwickeln, die gesetzliche Initiativen, Maßnahmen und Standards für unterschiedliche demokratische Strukturen enthalten, um Beteiligung sinnvoll zu fördern. Sie wurden im Rahmen der grün-internen „Denkfabrik Bürgerbeteiligung“ entwickelt und werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickelt. Die „Grünen Leitlinien für gute Beteiligung“ strukturieren unsere Vorschläge nach folgenden Ebenen:

1. Politische Rahmenbedingungen schaffen (Gesetze und Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und auf Bundesebene; Gesetze und Maßnahmen auf Landesebene und auf kommunaler Ebene; Maßnahmen und Vorschläge für Regierungshandeln).

2. Verwaltung befähigen, Bürgerbeteiligung aktiv, kompetent und barrierefrei umzusetzen.

3. Worauf sich die BürgerInnen verlassen können: Qualitätsstandards bei der organisatorischen Umsetzung von Verfahren der Interessenaushandlung und Konfliktlösung.

4. Welche Konflikte auf dem Weg sind zu beachten?

Unabhängig von konkreten Vorschlägen für bessere Bürgerbeteiligung, wie sie in den „Grünen Leitlinien für gute Beteiligung“ entwickelt werden, lassen sich Konfliktfelder beschreiben, in denen es nicht immer einfache Lösungen gibt. Wir wollen zu diesen Themen eine Debatte auf Bezirks- und Landesebene sowie in anderen Parteigliederungen ermöglichen.

4.1 Zugang zu Wahlen

Die repräsentative Demokratie ermöglicht politisches Handeln durch gewählte VolksvertreterInnen. Die gewählten RepräsentantInnen der Bürgerinnen und Bürger sehen ihre Legitimation in mehrerer Hinsicht beeinträchtigt: Zum Einen wurden sie nur von einem Bruchteil der Wahlberechtigten gewählt (Wahlbeteiligung). Zum anderen sind nach wie vor Teile der Wohnbevölkerung von Wahlen ausgeschlossen. Gesellschaftliche Teilhabe und das individuelle Gefühl, Teil eines Gemeinwesens zu sein, hängt allerdings stark mit der Möglichkeit zusammen, die eigenen VolksvertreterInnen auch bestimmen zu können.

a) Kinder und Jugendliche

Viele politische Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen oder mittelbare Auswirkungen auf ihre Zukunft als Erwachsene. Am Zustandekommen dieser Entscheidungen sind sie jedoch mangels des Rechtes, an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu dürfen, nicht beteiligt. Auch wenn über Jugendparlamente und andere Formen der Beteiligung Kinder und Jugendliche die Chance bekommen, sich zu beteiligen, bleibt doch bei vielen Kindern und Jugendlichen der Eindruck haften, dass über ihre Köpfe hinweg und gegen ihre Interessen entschieden wird. Schon seit Mitte der 1970er Jahre gibt es deshalb eine verfassungspolitische Debatte, ob der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen von Wahlen und Abstimmungen in unserer Demokratie überhaupt legitim ist. Die Grüne Jugend hat diese Debatte in unsere Partei hineingetragen. Wir möchten diese Debatte über Altersgrenzen im Wahlrecht mit dem notwendigen Ernst führen.

Die Wahrnehmung von Kindern mit ihren eigenen Vorstellungen und Interessen ist zu stärken. Die Bereitschaft von Jugendlichen zur aktiven und verantwortungsvollen Teilhabe an der Gemeinschaft ist vor allem auf der lokalen Ebene– als derjenigen mit dem engsten Lebensweltbezug, aufzugreifen. Hier gilt es insbesondere, die Möglichkeit des politischen und sozialen Lernens in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu verstärken. Erwachsene müssten die Bereitschaft entwickeln, das eigene pädagogische und politische Verhalten zu reflektieren sowie Entscheidungsmacht und Entscheidungsbefugnisse zu teilen.

b) Migrantinnen und Migranten

In Hamburg leben Menschen aus vielen Ländern dieser Erde mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dürfen, zumindest auf kommunaler Ebene, wählen und abstimmen, alle anderen nicht. Politische Entscheidungen betreffen allerdings gerade auf kommunaler Ebene alle Menschen, die dort leben und wohnen. Während der Student aus Schweden als EU-Bürger an Bezirkswahlen teilnehmen kann, ist dies der türkischen Unternehmerin, die seit 30 Jahren hier lebt, verwehrt. Gleichzeitig dürfen beide ohne Einbürgerung nicht an Volksentscheiden oder Bürgerschaftswahlen teilnehmen. Gleichzeitig dürfen beide ohne Einbürgerung nicht an Volksentscheiden oder Bürgerschaftswahlen teilnehmen. Viele Migrantinnen und Migranten beklagen diesen Zustand schon lange, weil sie sich als Hamburgerinnen und Hamburger verstehen und hier mitentscheiden möchten. Wir GRÜNE fordern schon seit Langem das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Wir möchten aber auch diskutieren, welche weiteren Schritte vor dem Hintergrund unseres Grundgesetzes noch möglich sind, um Migrantinnen und Migranten weitaus bessere Beteiligungsmöglichkeiten zu geben.

4.2 Referenden

Referenden ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, über Vorlagen des Parlaments abzustimmen. Insbesondere in der Schweiz werden Referenden in den Kantonen und auf Bundesebene eingesetzt.

Hamburg kennt als einziges Bundesland in Deutschland das Instrument des Fakultativen Referendums. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz eine direkte Abstimmung erwirken, wenn ausreichend Unterschriften hierzu vorgelegt werden. In Hamburg ist das Fakultative Referendum aber konkret auf von der Bürgerschaft vorgenommene Gesetze, die zuvor durch einen Volksentscheid angenommen worden waren, beschränkt

Bürgerbegehren und Volksbegehren sind wichtige Instrumente der direkten Demokratie, sie haben allerdings einen entscheidenden Nachteil: Sie werden oft erst eingesetzt, wenn Beschlüsse bereits gefasst wurden. Auf diese Weise geraten diese Verfahren häufig in den Verdacht, „Dagegen“-Instrumente zu sein, die Investitionen in dringend benötigte Wohnungen, Infrastrukturprojekte oder Bildungsinnovationen verhindern.

Referenden geben dem Parlament oder der Regierung die Möglichkeit, bei komplexen oder umstrittenen Vorhaben die Bevölkerung vor Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zu beteiligen. Wir GRÜNE ziehen aus unserer Arbeit im Senat die Lehre, dass das auch für große Infrastrukturprojekte gelten kann, auch wenn sie uns, wie die Stadtbahn, inhaltlich besonders wichtig sind.

Beim Thema Referenden stellen sich eine Reihe von Fragen, zum Beispiel:

  • Brauchen wir in Hamburg Referenden? Wenn ja, nur für die Regierung? Nur für die Bürgerschaft?

  • Sollte es Hürden für Referenden geben, wie bisher bei Bürgerbegehren und Volksbegehren? Dort sind Personal- und Haushaltsfragen von der Abstimmung ausgenommen.

  • Wenn nein, wie kann das „Kalifornische Problem“ vermieden werden? In Kalifornien haben die Wahlberechtigten gleichzeitig für eine Schuldenbremse und gegen Ausgabenkürzungen gestimmt. In der Folge ist der Bundesstaat zahlungsunfähig.

4.3 Beteiligungshürden auf Bezirksebene

Bei Planungen und Vorhaben auf bezirklicher Ebene sind zumindest einige der Anwohnerinnen und Anwohner direkt von politischen Entscheidungen betroffen. Es ist daher nur folgerichtig, dass auf bezirklicher Ebene deutlich mehr Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchgeführt werden als Volksbegehren oder Volksentscheide auf Landesebene.

Allerdings werden Probleme mit direkter Beteiligung und Beteiligungshürden auf Bezirksebene besonders deutlich:

  • Wie ist das Verhältnis von Bezirk zu Senat? Wann entscheidet der Bezirk eigenständig? Wann wird ein Verfahren vom Senat evoziert?

  • Es wird zu selten auf Bürgerinitiativen zugegangen, um nach einem Kompromiss zu suchen. Ehrenamtliche Bezirksabgeordnete und Bürgerinnen und Bürger sind den Fachleuten aus Verwaltung und Wirtschaft dabei teilweise nicht gewachsen. Vermeintliche Sachzwänge werden schnell akzeptiert. In der Folge werden die BezirkspolitikerInnen bei den Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern unglaubwürdig. Eine Revision von einmal getroffenen politischen Entscheidungen (auch nach neuen Erkenntnissen und Entwicklungen) findet selten statt.

  • Bürgerbeteiligungsverfahren müssen die Verwaltung einbinden. Verwaltungen/Behörden müssen eine übergreifende Beteiligungskultur entwickeln und Strukturen schaffen, die es den MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes ermöglichen, von offener Beteiligung zu profitieren – statt sich nur Ärger und zusätzliche Arbeit an den Arbeitsplatz zu holen, wie es heute der Fall ist.

  • Für kleine Fraktionen ist es häufig schwierig, ausgeprägtes Fachwissen und Kompetenzen in einzelnen Bereichen anzuhäufen, weiterzugeben und zu halten. Auch stehen sie unter enormem zeitlichen Druck, wenn sich die Arbeit nur auf wenig Schultern verteilt.

  • Bürgerbeteiligung braucht einen festen Ort. Einen Ort im Internet und einen begehbaren Ort. Idee: Ein Bürgerbeteiligungsbüro/-laden/-forum o.ä., welches unabhängig von der Verwaltung und Politik ist. Hier soll man sich beraten lassen können. Eine solche Einrichtung sollte kontinuierlich vorhanden sein, um sich (wie z.B. die Verbraucherzentrale) über die Jahre zu etablieren sowie Kompetenz und Wirkungskraft zu entwickeln.

  • Wie lässt sich das Beteiligungsparadoxon konstruktiv auflösen? (Zu Beginn von Planungen wird grundlegendes entschieden, aber nur wenige Betroffene beteiligen sich – später beteiligen sich mehr Menschen, es gibt aber kaum noch Entscheidungsspielräume).

  • Gute Beteiligung kostet Geld. In den meisten Fällen findet (außer im Bereich Bauen und Planen) noch keine regelhafte und stabile Finanzierung von Beteiligungsmaßnahmen statt. Es sollte eine Debatte darüber stattfinden, wie im Bereich Kinder und Jugendliche, bei Verkehrs-Großprojekten und im Rahmen von Online-Beteiligungsprojekten eine gesicherte und ausreichende Finanzierung stattfinden kann.

Alle drei hier skizzierten Konfliktfelder (Zugang zu Wahlen, Referenden, Beteiligung auf Bezirksebene) sind nicht auf Anhieb und auch nicht allein durch Debatten und Beschlüsse der GRÜNEN in Hamburg aufzulösen. Wir verstehen sie als Anregung für Debatten in Kreisverbänden, Landesarbeitsgemeinschaften oder Bezirksfraktionen und sie werden auch nach Abschluss dieses Clusters weiter aktiv von uns bearbeitet.

5. Unser Angebot an die Stadt:
Die Bürgerinnen und Bürger reden mit bei der Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs und des Wohnungsbaus!

An exemplarischen Politikfeldern wollen wir neue Elemente der direkten Demokratie erproben und nach den nächsten Wahlen auch in der Verwaltung umsetzen.

Hamburg braucht dringend einen leistungsfähigeren Personennahverkehr. Bei der Wahl der richtigen Konzepte sollen Fahrgäste und solche, die es werden könnten, direkt mitentscheiden. Welches Verkehrsmittel ist am ehesten in der Lage, die meisten Fahrgäste sicher, schnell und pünktlich zu befördern – und das zu minimaler Umweltbelastung und günstigsten Kosten? Ist es das vom Senat favorisierte beschleunigte Bussystem, ein modernes Stadtbahnnetz oder hilft letztlich nur der teure U-Bahn-Ausbau? Darüber sollen nicht nur ExpertInnen und PolitikerInnen entscheiden, sondern möglichst viele als Fahrgäste und AnliegerInnen Betroffene und auch neue potentielle NutzerInnen der öffentlichen Verkehrsmittel.

Nicht weniger Konfliktstoff enthält die Frage, ob Hamburg dichter bebaut werden soll, um unnötige Wege zu vermeiden. Macht nicht gerade die vergleichsweise lockere Bebauung Hamburgs mit vielen Bäumen und gering genutzten, oft begrünten großen Gärten auch in zentralen Lagen einen wichtigen Teil der Lebensqualität Hamburgs aus? Oder ist nicht Nachverdichtung der einzige Weg, zusätzlichen Autoverkehr und die Verdrängung vieler StadtbewohnerInnen an den Stadtrand zu vermeiden? Auch diese Debatte müssen alle Betroffenen führen und entscheiden, nicht nur aus den eingeschränkten Blickwinkeln der InvestorInnen und der direkt betroffenen NachbarInnen.

Auch die grundlegende Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung ist noch lange nicht ausdiskutiert. Wie kann der Staat das Gemeinwesen gestalten und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbeziehen? An welcher Stelle der Planungen sollten die Betroffenen mitgestalten können? Macht es Sinn, neben Volksentscheiden auch Referenden durch die Bürgerschaft oder den Senat zuzulassen?

Partei und Fraktion arbeiten im Bereich Bürgerbeteiligung eng zusammen. Im Rahmen einer Veranstaltung im Hamburger Rathaus am 25. Mai 2013 macht die Grüne Fraktion einen öffentlichen Aufschlag zu dem Thema. Partei und Fraktionen laden außerdem in weiteren Gesprächen in den Bezirken die Bürgerinnen und Bürger ein, mit uns über gute Beteiligung zu diskutieren, zu streiten und nach sinnvollen Kriterien zu suchen.

1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (2011): Handbuch Partizipation

2 Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements – Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft“ (S. 2)

3 Fuhrmann, R. D., (2011) Schön, dass wir miteinander geredet haben? Auf der Suche nach prozeduralen Prothesen, die über den Dialog hinausweisen – ein Essay. VHW-Schriftenreihe, FSW 6. Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung.