Begleitend zur Schaffung von Wohnunterkünften für Flüchtlinge haben die Regierungsfraktionen mit der Drs. 21/2550 einen 25 Punkte umfassenden Plan für gelingende Integration vor Ort beschlossen. Dieser beinhaltet unter Punkt 5 den Quartiersfonds:
„Ein Baustein sollte zudem eine passgenaue und zielgerichtete Aufstockung des von der Bürgerschaft eingerichteten Quartiersfonds sein –zweckgebunden für die Bewältigung der sozialräumlichen Folgen der Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung und prioritär für die hier behandelten neuen Quartiere – in einer strukturellen Größenordnung von 1 Million Euro pro Bezirk, um insbesondere in der vorhandenen sozialen Infrastruktur rund um die neuen Quartiere zu gewährleisten, dass neue Projekte im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung gestartet werden können, ohne die wichtige Sozialarbeit für die bereits ortsansässige Bevölkerung zu vernachlässigen.“ (Drs. 21/2550, Seite 8, Hervorhebungen nach Original)
Während es im Vorfeld der Antragserstellung noch hieß, dass der Quartiersfonds pro Bezirk um eine Mio. Euro erhöht werde, ging es nun also nur noch um eine Gesamtsumme von 1 Mio. Euro je Bezirk. Ein Blick in den Haushaltsentwurf bringt dann aber Ernüchterung. Dort heißt es, dass der Quartiersfonds statt mit 7 Mio. Euro nur mit 4 Mio. Euro jährlich veranschlagt ist. „Darüber hinaus ist bei Bedarf eine Verstärkung aus dem Produkt Zuwanderung in Höhe bis zu 3 Mio. Euro gem. Drs. 21/2550 möglich, sofern diese Ermächtigung nicht für andere, vordringlichere Maßnahmen verwendet werden.“
Eine Nachfrage über die Bezirksämter ergab, dass für die o.g. Mittel zur Verstärkung aus dem Produkt Zuwanderung so viele Anträge eingegangen seien, dass dieses bereits hoffnungslos überbucht sei. Im Klartext heißt das: Statt ursprünglich 7 Mio. Euro sind nun nur noch 4 Mio. Euro für die bezirkliche Integrationsarbeit gesichert. Die unter Umständen in Aussicht gestellten weiteren 3 Mio. Euro sind völlig ungewiss und bieten so nicht die für eine erfolgreiche Integrationsarbeit notwendige Planungssicherheit. Kurz und gut: Die versprochene Aufstockung des bezirklichen Quartiersfonds auf 7 Mio. Euro ist nicht abgesichert. Da verlässliches Regieren anders aussieht, gilt es, dieses Problem in den laufenden Haushaltsberatungen zu korrigieren.
Hinzu kommt noch, dass es eine Verständigung darüber gegeben haben soll, dass aus den Mitteln des Quartiersfonds der zusätzliche Stellenbedarf in den bezirklichen Fachämtern Sozialraummanagement zu finanzieren sei. Diese Stellen sind notwendig, um die Runden Tische durchführen zu können, die eingehenden Anträge zu bearbeiten und abzurechnen und vieles mehr. Unterm Strich verbleiben nach dem derzeitigen Stand pro Bezirk nur so wenige zusätzliche Mittel, dass integrative Maßnahmen und ehrenamtliches Engagement vor Ort auch weiterhin nicht effektiv gefördert werden können. Das widerspricht allen Zusagen, der Intention des Bürgerschaftsantrags „25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort“ und dem GRÜNEN Prinzip, die hier Schutz suchenden Menschen willkommen zu heißen und ihnen ausreichende Unterstützung zu bieten – schon, um nach dem Vorsorgeprinzip spätere Probleme aufgrund mangelnder Integration zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund möge sich die Bürgerschaftsfraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen durch eine entsprechende Antragstellung dafür einsetzen, dass im Einzelplan 9.2 in der Produktgruppe 28301 Zentrale Ansätze der Posten Zentrale Bezirksmittel um 3 Millionen Euro jährlich ab 2017 erhöht wird und in den Erläuterungen zu den Veranschlagungen berichtigt wird, dass der Quartiersfonds eine erhöhte Veranschlagung von insgesamt 7 Mio. Euro jährlich erfährt.
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