Lehren für Hamburgs Schulen aus der Corona-Zeit

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Wie Hamburgs Schulen aus der Krise gestärkt in die Zukunft starten

Die Corona-Pandemie ist auch für Hamburgs Schulen eine harte Bewährungsprobe. Sie fördert Stärken wie Schwächen gleichermaßen deutlich zu Tage. Zu den Stärken gehören insbesondere Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Schulen, die oft schneller reagieren konnten und mussten als die Schulbehörde. Zu den zentralen Schwachpunkten gehört – auch über die Krise hinaus – die unzureichende digitale Ausstattung, durch die ein Fernunterricht gerade für die sozial benachteiligten Schüler*innen zum Nachteil geriet. Fehlende individuelle Arbeitsplatzangebote in den schulischen Einrichtungen, Notfallkonzepte und unzureichende Kooperationen bzw. Netzwerke führten u.a. dazu, dass die Bildungsschere und damit die Chancengerechtigkeit noch weiter auseinander klafft.

Eine am Sozialindex ausgerichtete technische Grundausstattung und eine didaktisch-methodische Weiterentwicklung, die den technischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten Rechnung trägt, sind die Mindestvoraussetzungen für Chancengerechtigkeit und kognitive wie praktische Bewältigung des digitalen Zeitalters.

Wir GRÜNE wollen aus dieser Zeit Lehren ziehen und die Krise über Corona hinaus als Chance für neue pädagogische Wege nutzen. Wir wollen nicht unreflektiert in die Zeit „vor Corona“ zurückkehren. Bündnis90/DIE GRÜNEN sehen die Zukunft nicht in einem überbürokratischen System, sondern in flexiblen Einheiten, die im Rahmen von Standards gestalten, kooperieren und reagieren.

Die Vermittlung von Bildung und Erziehung ist für uns GRÜNE ein kluges und definiertes Zusammenspiel von politisch-administrativer Kontextsteuerung und lokaler Gestaltung durch Selbstverantwortung selbstbewusster Institutionen. Die Betonung liegt auf Selbstverantwortung.

Bildung und Lernen brauchen mehr als Schule. Um Ansprüche, Aufgaben und Verpflichtungen zu bewältigen und den Anspruch der Bildungsgerechtigkeit zu erfüllen, bedarf es einer umfänglichen Zusammenarbeit in unterschiedlichen Politikfeldern (Bildung, Soziales und Stadtentwicklung) und einer partnerschaftlichen Vernetzung mit allen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.

Nur so kann Bildung die gesellschaftliche Relevanz entfalten, die sie ohne Frage hat.

Dazu gehören für uns mittelfristig folgende Eckpunkte:

  • Bildungsgerechtigkeit gewährleisten: Die Ungleichheit der Bildungschancen darf durch neue Lehr- und Lernformen nicht noch verstärkt werden. Alle Weiterentwicklungen müssen aus Sicht der am stärksten benachteiligten Schüler*innen gedacht und überprüft werden und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auf Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Zugleich muss Schule diese Problematik auch inklusiv beantworten. Inklusion bedeutet in dieser Zeit, ein flexibles System zu entwickeln, das den emotionalen, psycho-sozialen entwicklungs-pädagogischen Bedürfnissen aller Kinder und Jugendlichen gerecht wird, auch bzw. gerade wenn sie höchstwahrscheinlich das ganze Schuljahr zuhause bleiben, wenn sie zu Hause keine Unterstützung erfahren als auch wenn sie gut mit der neuen Situation zurechtkamen. Die im Koalitionsvertrag dazu verabredeten Punkte, wie „Starke Schulen in schwierigen Lagen, „Förderung aller Schüler*innen“, „Lebensbegleitendes Lernen“ sowie „Produktionsschulen“ dienen uns als Ausgangspunkt, um verstärkt an dem Problem Bildungsgerechtigkeit zu arbeiten und Schulen auf diesem Weg zu unterstützen. Gleichwohl gehört dazu, die Schulen in ihren Erfahrungen und Vorstellungen wertzuschätzen, zu unterstützen und im Dialog gemeinsam Lösungswege zu finden. Pilotversuche und Modellprojekte möchten wir dabei fördern.
  • Hybrider Unterricht und flexible Unterrichtsorganisation verankern: Die Ergänzung des Präsenzunterricht durch individualisiertes, digital unterstütztes Lernen zu Hause oder am anderen Ort (Hybrider Unterricht) ist – vor allem in den höheren Jahrgängen – das Lernmodell der Zukunft. Denn es bietet die Chance, sich neues Wissen und neue Kompetenzen auf unterschiedlichen Lernwegen zu erschließen. Verschiedene Lerntypen kommen so zum Zuge. Es eröffnen sich pädagogische Spielräume in der Gestaltung der Pädagog*innenrolle hin zu individueller Begleitung und Beratung. Je älter die Schüler*innen, desto eher können sie sich Lerninhalte eigenständig und digital durch Methoden wie inverted classroom, web-basiertes Training und kollaborative Arbeitsräume erschließen. Hybride Lernkonzepte müssen daher bei der vereinbarten Überarbeitung der Bildungspläne leitend sein. Eine didaktische Öffnung für die Entwicklung hybrider Unterrichtsorganisation ist zwingend geboten. Wir möchten ausdrücklich Modellprojekte für die Entwicklung von hybriden Unterrichtsformen oder anderen flexiblen Unterrichts- und Lernformen fördern.
  • Schule als Lern- und Lebensort im Stadtteil verankern: Wir GRÜNE sind überzeugt davon, dass sich das Bildungs- und Ausbildungssystem von einem additiven zu einem integrativen, kooperierenden und sich gegenseitig inspirierenden Netzwerk von Bildungs- und Ausbildungsträger*innen entwickeln wird und muss. Damit übernimmt „Schule“ die Rolle eines Lern- und Lebensortes als selbstbestimmte Partnerin von Stadtteileinrichtungen. Sie ist und wird Kooperationspartnerin für alle, die mit Kindern und Jugendlichen am Bildungsauftrag arbeiten. Dazu gehört, dass Schule neben Lern- und Lebensort auch Arbeitsplatz ist. Schule wird nach unserem Verständnis zur Lern- und Lebensader für die Stadt, den Stadtteil und das Quartier und selbstverständliche Partnerin für alle notwendigen Einrichtungen, die sich abgestimmt um das Wohl aller kümmert, die am Bildungsprozess der jungen Menschen teilhaben.
  • Digitalstrategie entwickeln: Sowohl die selbstverantworteten Schulen als auch die Schulbehörde insgesamt bedürfen einer Digitalstrategie, die sich nicht mit der Anschaffung und Instandhaltung von Geräten erschöpfen darf. Für die politisch Verantwortlichen bedeutet dies, die Lerninhalte und -struktur des Schulsystems hin zu einer Bildung im digitalen Zeitalter neu zu gestalten. Pro Euro, den wir in Hardware investieren, müssen wir auch einen Euro in Fortbildungen investieren. Denn nur so gewährleisten wir, dass die vorhandene Technik auch sinnvoll eingesetzt wird. Deshalb benötigen wir eine Fortbildungsoffensive zum Lernen im digitalen Raum, die den Schulen auch Freiräume für den effektiven Peer-to-peer-Austausch unter Lehrkräften ermöglicht. Auch hierfür gilt es Ressourcen bereitzustellen. Auch Schulen müssen erst ein ihrer Schülerschaft angemessenes pädagogisches Konzept zum „Lernen in der digitalen Welt“ erarbeiten, bevor sie darauf aufbauend entscheiden, welche Geräte und Systeme eingekauft werden sollen. Ausnahmen bilden Investitionen in die kurzfristige Ermöglichung von hybridem Unterricht, wie beispielsweise die schnellstmögliche Ausstattung mit Breitband, WLAN und ausleihbaren Laptops/Tablets für Schüler*innen aus finanzschwachen Familien. Wollen Schulen das Lernen mit und über Medien pädagogisch sinnvoll weiterentwickeln, so benötigen sie hinreichende Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie einen niedrigschwelligen Good-Practice-Austausch untereinander. Dieser Austausch sollte auch selbst erstellte oder gekaufte Bildungsinhalte umfassen, die für eine gemeinsame Nutzung gespeichert und durch ein anwendungsfreundliches Such- und Bewertungssystem leicht auffindbar werden. Die Kosten für Einkauf oder Lizenznahme hochwertigen Contents sind bei der Digitalisierungsstrategie mitzudenken.
  • Digitale Infrastruktur verbessern und Mindestausstattung garantieren: Unsere Schulen brauchen endlich eine leistungsfähige und zuverlässige IT-Basisinfrastruktur, die datenschutzkonform ist und Funktionen wie Cloud, Lernmanagement- und Videokonferenzsysteme, kollaboratives Arbeiten, eMail etc. beinhaltet. Die in der Krise gewonnenen Erfahrungen sollten dabei genutzt werden. Breitbandanschlüsse und eine sichere WLAN-Ausleuchtung sind unverzichtbar und müssen neben der erforderlichen Nachrüstung bestehender Schulen auch bei Schulneubauten und Modernisierungsmaßnahmen verlässlich eingeplant werden. Wir wollen den Schulen die externe Wartung und Administration ihrer IT-Infrastruktur ermöglichen und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen. Denn Lehrkräfte sind i.d.R. keine IT-Expert*innen. Als zentrale Lösung muss die Stadt jedoch ein hoheitliches ID-Management einführen, das den Schulen ermöglicht, Internetdienste und Cloud-Lösungen auch kommerzieller Art wie z.B. Lernmaterialien datensicher zu nutzen. Hierzu gehören auch sichere E-Mail-Adressen für Schüler*innen und Lehrkräfte. Zukünftig möchten wir – auch mit Mitteln eines neuen Digitalpaktes – Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten, Mailadressen, Zugang zu datensicheren Lehr- und Lernplattformen sowie Messengern ausstatten und hierzu ausreichende Fortbildungsangebote anbieten. Auch alle Schüler*innen benötigen eine schulische Mailadresse, Zugang zu einer datenschutzkonformen Lernplattform inkl. Lernsoftware und Messengern sowie einem internetfähigen Tablet oder PC. Die digitale Grundausstattung für Schüler*innen mit Laptop, Tablet und WLAN muss ins Sozialgesetzbuch II (SGB II). Bis dahin muss jede Schule in die Lage versetzt werden, gewartete Leihgeräte Schüler*innen zur Verfügung zu stellen, die über keine entsprechenden Geräte verfügen. Die Zuweisung von Mitteln muss sich hierbei an den Erfordernissen der Schulen unter Einbezug des Sozialindex orientieren.
  • Schule evidenzbasiert entwickeln: Eine umfangreiche wissenschaftliche Evaluation der gesammelten Erfahrungen in der Corona-Zeit kann hierbei hilfreich sein und sollte länderübergreifend vorangetrieben werden. Hier geht es unter anderem um selbstbestimmtes Lernen, individuelle Förderung und Bildungsgerechtigkeit. So können mithilfe der Bildungsforschung erfolgreiche und innovative Ansätze des digitalen Fernunterrichts und des Lernens zu Hause identifiziert und in die Breite gebracht werden.

Für alle o.g. Punkte gilt ganz besonders, dass die Umsetzung im Dialog erfolgt, Ausgangslagen der jeweiligen Schulen berücksichtigt werden, Erfahrungen ausgetauscht werden, Ziel- und Leistungsvereinbarungen (auch von eigenwilligen, schulspezifischen Wegen) sowie Zeitleisten verabredet werden. Die Schulakteure, insbesondere Schüler*innen sind einzubeziehen.

Kurzfristig müssen vor allem im Schuljahr 2020/21 folgende Dinge bedacht werden:

  • DigitalPakt Schule klug nutzen, um Hamburger Schulen wirklich digital fit zu machen. Während der Corona-Krise haben der Bund und die Länder umfangreiche Ergänzungen zum DigitalPakt Schule 2019-2023 beschlossen. Über 10 Mio. Euro zusätzliche Mittel für mobile Endgeräte für Schüler*innen mit Bedarf wurden bereitgestellt. Hamburg hat seine Möglichkeiten als größter deutscher Schulträger hierbei gut genutzt und diese Gelder schnell ausgegeben. Nun kommt es darauf an, die Ressourcen auch nach Bedarf und nach sozial gerechten Kriterien zu verteilen. Auch muss kurz- und langfristig für die Wartung und den Support in den Schulen und ebenso für die Fortbildung der Lehrkräfte gesorgt werden, um die Schulen möglichst schnell technisch und methodisch in die Lage zu versetzen, digital gestützten Unterricht für alle Schüler*innen anzubieten. Dies gilt insbesondere für jene Schulen, die bislang noch nicht gut aufgestellt waren.
  • Fortbildung ermöglichen: Damit Schulen künftig imstande sind, den digitalen Anforderungen an den Unterricht während einer pandemiebedingten teilweisen oder vollständigen Schulschließung gerecht zu werden, müssen Fortbildungen möglichst auf Basis von Multiplikator*innenschulungen erfolgen. Bei der Fortbildung sollten insbesondere Formate angeboten werden, bei denen Lehrkräfte und Schüler*innen einer Schule gemeinsam die Nutzung von virtuellen Lernräumen üben und sich auf den Fall eines erneuten Fernunterrichts vorbereiten. Darüber hinaus ist bei der Fortbildung ein länderübergreifender Austausch, etwa im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Landesinstitute, geboten. Webbasierte Fortbildungsmodule (Webinare usw.) sollten allen Schulen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang könnten durch länderübergreifende Angebote Synergien genutzt werden.1
  • Datenschutzkonformität herstellen: Online-Tools müssen von Lehrkräften ohne rechtliche Bedenken genutzt werden können. Die Schulen benötigen eine zuverlässige Unterstützung bei der Beurteilung von Datenschutzkonformität und Qualität von Online-Tools, um diese Werkzeuge rechtssicher im Unterricht einsetzen zu können. Hier muss die BSB klare Vorgaben gewährleisten.
  • Lernmaterialien bereitstellen: Für das selbstorganisierte Lernen haben sich Lernmaterialien während der Krise neben der Hardware-Ausstattung der Schüler*innen als wesentliche Voraussetzung für gelingenden hybriden Unterricht erwiesen. Für einige Schulen und Lehrkräfte stellte dies eine größere Herausforderung dar.2 Hier gilt es mit zentralen Angeboten und Fortbildungen zu unterstützen, die zur Nutzung von Synergien länderübergreifend organisiert sein könnten. Auch für Erstellung bzw. die Lizenzkosten digitaler Bildungsinhalte müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch hierfür ließen sich ggf. Mittel aus dem DigitalPakt nutzen.
  • Belastungen für Schüler*innen abbauen: Viele Schüler*innen und Familien sind massiv durch die Corona-Phase belastet. Die Beratung von Schüler*innen und Familien mit psychosozialen Belastungen muss daher kurzfristig ausgebaut werden. Denn die Nacharbeit der Corona-Zeit darf sich nicht nur auf das Aufholen von fachlichen Inhalten beschränken; die Aufarbeitung der Folge der Krise für Kinder und Jugendliche muss auch Bestandteil des Unterrichtsgeschehens sein.
  • Förderung überdenken: Die bisherigen Konzepte von Förderung müssen wir überdenken und flexibler gestalten, vor allem in den ersten Monaten der Rückkehr zum Präsenzunterricht. Es bedarf teilweise neuer Ansätze; so müssen für Schülergruppen mit gravierenden Rückständen Ressourcen zeitweise gebündelt sowie ggf. versäumte Kernkompetenzen epochal und losgelöst von der Stundentafel nachgeholt werden. Dafür bedarf es teilweise und zeitlich befristet zusätzlicher Ressourcen. Dies darf nicht auf Kosten der Allgemeinbildung gehen, in dem etwa nur in Deutsch und Mathematik gefördert wird. Bei der Förderung ist die Stärkung der Selbstkonzepte besonders zu berücksichtigen. Wichtige Instrumente können hier z. B. Lernentwicklungsgespräche, Trainings zur Nutzung digitaler Tools und Lerncoaching sein.
  • Inklusion im Blick behalten: Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf brauchen ebenso wie solche in sozial schwieriger Lage oder solche die aufgrund eines erhöhten Risikos das Schuljahr zu Hause bleiben müssen in Zeiten der Pandemie besondere Aufmerksamkeit und Förderung. Bei Notbetreuungen und Angeboten zum Aufholen von Lernrückständen müssen sie einbezogen werden. Sie sollten so schnell wie möglich das volle Lernangebot als Präsenzunterricht erhalten. Für das digitale Unterrichtsangebot müssen geeignete Materialien bereitgestellt, der Kontakt zu den Schüler*innen und den Erziehungs
    berechtigten gehalten und regelmäßig Feedback über den Lernfortschritt gegeben werden. Wie alle anderen Schüler*innen sollten auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bei der Vergabe von digitalen Endgeräten berücksichtigt werden; dabei sind behinderungsbedingte Bedarfe zu beachten. Individuelle Assistenz muss auch bei Fernunterricht zur Verfügung stehen, z. B. Schulhelfer*innen. Ebenso müssen die Therapieangebote gesichert, ggf. frei praktizierende Therapeut*innen finanziert werden.3 Schulen, insbesondere die Klassenlehrkräfte und die Förderkoordinator*innen wollen wir deutlich entlasten. Dazu möchten wir das System der Bewilligung von Schulbegleitungen vom Verwaltungsaufwand befreien, in dem wir nach Sozialindex den Schulen Schulbegleitungen als systemische Ressourcen zuweisen und die aufwändige Diagnostik und schülerbezogene Bewilligung abschaffen. Gebundene Kräfte in ReBBZ und Verwaltung bekämen so mehr Zeit für sinnvolle präventive Arbeit. Schulbegleitungen wären zukünftig dann dauerhaft als Teil des Schulteams vor Ort. Die Systemumstellung kann kostenneutral erfolgen.
  • Kontakt halten: Jede*r Schüler*in benötigt eine Ansprechperson. Wie wichtig Beziehungen in der Schule sind, hat uns Corona eindringlich gelehrt. Damit niemand zurückbleibt, wenn Schulen (temporär) geschlossen werden müssen, gilt es für die Schulen die Beziehungspflege systematisch zu verankern und zu stärken. Jede*r Schüler*in sollte eine feste schulische Ansprechperson erhalten, die den persönlichen Kontakt regelhaft und kontinuierlich nicht nur, aber vor allem in Zeiten geschlossener Schulen aufrechterhält. Diese Aufgabe darf nicht nur bei den Klassenlehrkräften liegen.
  • Prüfungsinhalte reduzieren: Die Breite der Prüfungsinhalte muss übergangsweise reduziert werden, ohne dabei das Niveau langfristig zu senken. Individualdiagnostische Leistungsüber
    prüfungen und Rückmeldungen sollten gestärkt werden. Für den Abiturjahrgang 2021 heißt das, die Prüfungsaufgaben in Deutsch, Englisch, Mathematik und Französisch aus dem IQB-Pool anzupassen bzw. sogar in diesem Jahr die Poolnutzung auszusetzen. Es dürfen nur Themen relevant sein, die nicht unter Bedingungen behandelt wurden, die einige Schüler*innengruppen benachteiligten. Auch für andere Abschlüsse müssen flexible Lösungen gesucht werden. Das muss auf KMK-Ebene abgestimmt werden.
  • Zusammenarbeit stärken: Professionelle Teamarbeit ist der Schlüssel für mehr Qualität und muss daher ausreichend finanziert werden. Auch um die Belastung in den Schulen zu verteilen, eignet sich die Bildung von Teams. Da nicht alle Pädagog*innen im Präsenzunterricht eingesetzt werden können (Risikogruppen) und Fähigkeiten und Qualitäten unterschiedlich verteilt sind, gilt es, die Aufgaben angemessen vor Ort und zu Hause zu verteilen. Schulleitungen sollten in dieser Aufgabe unterstützt werden. Es ist zu prüfen, wie weitere Fachkräfte wie Sozial- und Medienpädagog*innen, Integrationshelfer*innen, IT-Expert*innen, Sozialarbeiter*innen und anderen außerschulischen Partner*innen in multi-professionellen Teams die Schulen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen können und wie deren Finanzierung gesichert werden kann, ohne zu einer unbezahlten Zusatzarbeit zu werden. Auch können in diesem Zusammenhang außerschulische Lernangebote bei der Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen eine Unterstützung darstellen.
  • Schulleitung unterstützen: Die Krise hat zu einem hohen Maß an Verunsicherung bei vielen schulischen Akteuren geführt. In selbstverantworteten Schulen liegt vor allem bei den einzelnen Schulleitungen die Aufgabe mit Transparenz, Klarheit und Wertschätzung Unsicherheit zu reduzieren. Durch umfassende und gelingende Kommunikation in allen Richtungen kann es Schulleitung gelingen, in der Krise für Prozesssicherheit, Planungssicherheit und Ergebnissicherheit zu sorgen. Die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, liegt jedoch in der Verantwortung der Behörde. Deren Kommunikation mit Schulleitungen und Schulen muss den Prinzipien „Transparenz“ und „Rechtzeitigkeit“ und „Partizipation“ und „Wertschätzung“ folgen. Um „hybride Führung“ und Krisenmanagement erfolgreich zu gestalten, ist es erforderlich, Führungsnachwuchs und Funktionsträger*innen hinsichtlich dieser Themen auch per Online-Angebote zu qualifizieren. In den Findungsverfahren zur Führungskräfteauswahl sollte ein Fokus auf antinomiefähige Kommunikation, Führungsverständnis, Ambiguitätstoleranz und Offenheit für neue Ideen gelegt werden. Verbindliches Feedback von Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern zur Qualität der hybriden Führung und des schulischen Krisenmanagements sollte eingeholt werden. Und kurzfristig muss die Behörde bzw. das Landesinstitut Unterstützung durch die Sammlung und Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen anbieten.
  • Selbstverantwortung ernst nehmen und stärken: Die Behörde muss in allen ihren Vorgaben die Selbstverantwortung der Schulen ernst nehmen und auf das Know-how und die kreative Lösungsorientierung vor Ort bauen. Vorgaben können nur einen Rahmen und Ziele abstecken. Sie sollten sich nur im Ausnahmefall auf die Detailebene erstrecken. Selbstverständlich ist dabei auf die Umsetzbarkeit und Vermeidung von widersprüchlichen Anforderungen zu achten.

1 Vgl. https://www.boell.de/de/recht-auf-bildung; Abgerufen am 09.08.2020;

2 Vgl. Eickelmann, B. & Gerick, J. (2020). Lernen mit digitalen Medien. Zielsetzungen in Zeiten von Corona und unter besonderer Berücksichtigung von sozialen Ungleichheiten. DDS – Die Deutsche Schule, 16. Beiheft (2020), 153–162.

3 Vgl. https://www.boell.de/de/recht-auf-bildung; Abgerufen am 09.08.2020;