Die grünen Mandatsträger*innen, Senator*innen und der Landesvorstand werden aufgefordert sich für die Einrichtung und Finanzierung von bezirklichen Kinder- und Jugendbeiräten einzusetzen:
- Die rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen sind unmittelbar nach den Wahlen zu den Bezirksversammlungen in 2024 zu schaffen.
- Die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeiräte obliegt den Bezirksversammlungen. In einer ersten Phase sind abweichende Modelle sinnvoll, um die bestmögliche Variante für die Quartiere zu finden.
- Es werden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um 2026 in allen Bezirken Kinder- und Jugendbeiräte einzurichten.
- Die Ausgestaltung der professionellen Begleitung der Kinder- und Jugendbeiräte obliegt den Bezirksversammlungen – sie kann durch Mitarbeiter*innen des Bezirksamts oder externe Träger erfolgen.
- Die Partizipation umfasst mindestens die Planungsbereiche:
- Bebauungspläne
- Verkehrsplanungen
- Investitionsplanungen in soziale Infrastruktur
- Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses