Beschluss des Landesausschusses: Antrag zur Änderung der Hamburgischen Verfassung betr. Termin Konstituierung der Hamburgischen Bürgerschaft

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Nach der Hamburgischen Verfassung (Art. 12 Abs. 3) findet die erste Sitzung der Bürgerschaft spätestens drei Wochen nach der Wahl statt. Bei dem festgelegten Wahltermin zur kommenden Hamburgischen Bürgerschaft am 23. Februar 2020 entspricht das einem Sitzungstermin spätestens am Sonntag, dem 15. März 2020.

Das amtliche Endergebnis liegt bei Bürgerschaftswahlen aufgrund von Ergebnisaufbereitung und Mandatsberechnung durch das Statistikamt Nord und Nachprüfung durch die Bezirkswahlleitungen regelmäßig erst zwölf Tage nach der Wahl (d.h. voraussichtlich am Freitag, dem 6. März 2020) vor. Die Auszählungs- und Nachprüfungsverfahren sind mit dem neuen Wahlrecht deutlich komplexer und damit langwieriger geworden.

Die konstituierende Sitzung der Bürgerschaft könnte damit zwar noch innerhalb der in der Verfassung vorgesehenen Drei-Wochen-Frist stattfinden – dies wäre der 11. März 2020, wenn die Sitzung wie üblich an einem Mittwoch stattfinden soll. Der Zeitdruck für die Auszählung und Ergebnisfeststellung sowie die Benachrichtigung neuer Abgeordneter und die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung ist sowohl für das Landeswahlamt, für Abgeordnete als auch für die Bürgerschaftskanzlei sehr hoch. Mit einer längeren Frist könnten hingegen die Organisationsabläufe verbessert und die Benachrichtigungen der neuen Abgeordneten besser gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass acht Tage nach der Bürgerschaftswahl – also am 2. März 2020 – die Hamburger Frühjahrsferien beginnen und die Konstituierung mitten in den Ferien liegen würde.

Eine ähnlich kurze Frist für die konstituierende Sitzung des Landesparlamentes haben in Deutschland nur die Landtage in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Der Großteil der deutschen Landesparlamente hat eine längere Frist für die erste Parlamentssitzung bei gleichzeitig weniger Aufwand für die Feststellung des amtlichen Endergebnisses in Bezug auf das vorherrschende Wahlrecht.

Vor diesem Hintergrund ist in der Bürgerschaft die Erkenntnis gereift, die Frist für die erste Bürgerschaftssitzung der kommenden Legislatur auf vier Wochen zu verlängern. Da dies nur über eine Veränderung der Verfassung und der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft zu erreichen ist, muss diese Regelung in Art. 12 Abs. 3 von drei auf vier Wochen verändert und in der Geschäftsordnung entsprechend angepasst werden. Als Termin der konstituierenden Sitzung würde sich dann der 18. März 2020 anbieten.