Verhandlungsmandat für eine moderate und technische Weiterentwicklung des Wahlrechts

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Die Hamburger Bürgerschaft hatte sich 2015 nach der Bürgerschaftswahl im Rahmen einer Expert*innenanhörung ausführlich mit dem Hamburger Wahlrecht auseinandergesetzt. Im Rahmen eines Mitgliederabends hatte die Bürgerschaftsfraktion über die Ergebnisse der Expertenanhörung informiert.

Im Blickpunkt waren viele Einzelbereiche, wie die niedrige Wahlbeteiligung, das sogenannte Stimmenparadoxon, welches bei Wahlen zur Bremischen und Hamburgischen Bürgerschaft aufgetreten ist, die Heilung ungültiger Stimmen auf den Listen, die Stärkung der Bedeutung der Landeslisten bei Parteien zwischen 10-20% sowie weiterer Themen. Eine Weiterentwicklung des Wahlrechtes ist verfassungsrechtlich ohnehin geboten.

Das Wahlrecht genießt in Hamburg inzwischen Verfassungsrang und kann nur mit 2/3 Mehrheit in der Bürgerschaft geändert werden. Nach Änderungsbeschluss des Wahlrechts am volksbeschlossenen Wahlrechtsgesetz liegt dieses drei Monate auf Eis, bis der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. In dieser Zeit können 30.000 Unterschriften (2,5% der Wahlberechtigten) gesammelt werden, um ein sogenanntes fakultatives Referendum zum Änderungsbeschluss der Bürgerschaft zu erreichen. Bei diesem Volksentscheid bedarf es dann einer 2/3 Mehrheit um den Bürgerschaftsbeschluss zu bestätigen.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, über die Änderungen eine breite Mehrheit in der Bürgerschaft und einen Konsens mit den Initiatoren des Wahlrechts zu finden, um einen erneuten Streit über das Wahlrecht zu vermeiden.

Bündnis 90/Die Grünen wollen daher zuerst mit der SPD und dann mit den anderen Fraktionen über mögliche moderate Wahlrechtsanpassungen sprechen und anschließend mit den Initiator*innen zu einem Konsens finden oder zumindest möglichst weitgehende Einigkeit erzielen.

Laut Landesausschuss-Beschlusslage müssen anstehende Verfassungsänderungen von der Partei im Vorwege befasst werden. Aktuell sollen die Grünen Bürgerschaftsabgeordneten ein Verhandlungsmandat erhalten, um in Gesprächen eine breit getragene Wahlrechtsänderung auszuloten. Folgende Maßnahmen sollen für die verschiedenen Baustellen im Wahlrecht in Gesprächen aus Grüner Sicht angesprochen werden:

·         Verhinderung des Phänomens des Negativen Stimmengewichts / sog. Stimmenparadoxon

Hier gilt es eine feste Quote zwischen Landes- und Persönlichkeitsstimmen zu finden, um das Paradoxon zu verhindern. Dabei gilt es, eine Präferenz für ein Mandat mit Persönlichkeitsstimmen auszuloten.

·         Heilungsmöglichkeiten ungültiger Stimmen auf den Landeslisten

Über 60% der ungültigen Landesstimmzettel hatten zu viele Kreuze. In vielen Bundesländern gibt es hier sogenannte Heilungsmöglichkeiten, um diese Stimmen nicht komplett als ungültig zu bewerten. Es gilt auszuloten, welche der Regelungen in den anderen Bundesländern am besten den Wähler*innenwillen spiegelt und dabei die größte Akzeptanz entfaltet. Dies ist relevant, um die Anzahl der ungültigen Stimmen zu reduzieren.

·         Stärkung der Landeslisten von Parteien im Prozentdelta von 10-20%

Besonders Parteien in einem Stimmdelta zwischen 10-20% können kaum noch Kandidatinnen und Kandidaten über die Landesliste in die Bürgerschaft entsenden, da sie über ihre Wahlkreismandate bereits ihre Abgeordnetenzahl erfüllen. Das entwertet jedoch die Landeslisten, obwohl diese für eine Mehrheit in der Bürgerschaft die entscheidende Liste ist. Es sollen deshalb Möglichkeiten ausgelotet werden, ob eine Reduzierung der Wahlkreismandate dieses Missverhältnis abmildern kann.

·         Übersichtlichkeit / Umfang der Stimmzettel – Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Bisher wird die Reihenfolge der Stimmzettel im Abstimmungsheft danach bestimmt, ob eine Partei alle möglichen Listenplätze auf Landes-/Bezirks- oder Wahlkreislisten auch mit Kandidaten füllt. Dies führt oft zu sehr langen unübersichtlichen Kandidatinnen und Kandidatenlisten, insbesondere auf Bezirksebene und in den Wahlkreisen. Es sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie ohne Ausschaltung der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten dennoch eine moderate Verringerung gefunden werden kann.

·         Mehr Transparenz – Angaben zu Beruf und Wohnortstadtteil

Um Tricksereien einzelner Kandidaten bei der Angabe von Beruf und Wohnort auf den Wahl- kreislisten zu verhindern soll ein Verfahren ausgelotet werden, welches den Wählerinnen und Wählern mehr Transparenz und Sicherheit der Angaben ermöglicht.

·         Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Beseitigung des bisherigen Ausschlusses vom Wahlrecht von Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein*e Betreuer*in nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

·         Unzulässige Wählerbeeinflussung / Wahlhandlung

Anpassung der Vorschrift zur unzulässigen Wähler*innenbeeinflussung an Bundeswahlgesetz zur Vereinheitlichung und Schaffung von Rechtssicherheit.

·         Längere Fristen im Wahlvorschlagverfahren

Schaffung eines Risikozeitpuffers für die Erstellung und Anlieferung der Stimmzettel, in dem die Fristen im Zulassungsverfahren um wenige Tage nach vorne verlegt werden.

·         Klarstellung zur Ergebnisermittlung

Gesetzliche Klarstellung, dass die Ergebnisermittlung in Auszählungszentren und am auf den Wahltag folgenden Tag durchgeführt werden darf.

·         Klarstellung zum Wahlkreiszuschnitt / Abweichungstoleranz

Die Problematik wurde im Ausschuss dargestellt – bisherige Bestimmung, die einen möglichen Wahlkreiszuschnitt zur Folge hätte, berücksichtigt nicht das Bestehen von Mehrmandatswahlkreisen. Die Wahlkreiskommission wird hierzu einen Änderungsvorschlag machen.

·         Klarstellung des Verbots von Foto- oder Filmaufnahmen in der Wahlkabine 

Anpassung an kürzlich erfolgte Änderung auf Bundesebene – Klarstellung des Verbots von Foto- oder Filmaufnahmen in der Wahlkabine.

·         Verschleierungsverbot

Anpassung an kürzlich erfolgte Änderungen im Bundeswahlrecht zur Verschleierung: Vgl. BT-Drs. 18/11180; 18/11813.

·         Mobile Wahllokale

Diese Idee soll offen in die ausstehenden Beratungen mitgenommen werden, Umfang und genaue Ausgestaltung wären noch zu konkretisieren – Erfahrungen aus Schleswig-Holstein sollten berücksichtigt werden.

Petitum:

Die Grüne Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft wird gebeten, in die o.g. Verhandlungen zur Anpassung des Wahlrechts einzutreten. Der Landesausschuss ist über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren. Sollten die Verhandlungen zu einem Ergebnis kommen, ist vor der Entscheidung der Bürgerschaft erneut der Landesausschuss zu befassen.