Die letzte umfassende Reform unserer Satzung liegt über zehn Jahre zurück. Seitdem hat sich so vieles verändert, dass unsere Statuten an einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß sind und bestimmte – inzwischen wichtig gewordene – Fragen überhaupt nicht regeln.
Besonders deutlich wurde dies bei der Erstellung des Wahlprogramms. Nur dem guten Willen aller Beteiligten ist es zu verdanken, dass dieser Prozess erfolgreich bewältigt werden konnte. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen mussten über 400 Änderungsanträge ohne Antragsfrist bearbeitet werden. Hier könnte eine Anpassung der Satzung für Entspannung sorgen. Auch unser Verfahren zur Listenaufstellung könnte durch einfache Maßnahmen deutlich gestrafft werden. Es wäre zum Beispiel denkbar, dass Kandidaten, die extrem wenig Stimmen bekommen haben, im nächsten Wahlgang nicht wieder antreten dürfen. Außerdem ist zu überlegen, ob das Wahlrecht bei Listenaufstellungen nur erhält, wer schon eine bestimmte Zeit Parteimitglied ist. Auch das LAG-Statut entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr der Wirklichkeit.
Aber auch das neue Wahlrecht muss seine Spuren in der Satzung hinterlassen: Es
kann nicht sein, dass die Partei bei einer Neuwahlsituation aufgrund der vielfältigen
Versammlungen, die zu Aufstellung von Kandidaten mit den damit verbundenen
Fristen abgehalten werden müssen, praktisch für ein paar Wochen gelähmt ist. Zu
diesen und anderen offene Satzungsfragen wollen wir in den nächsten Monaten
Antworten finden.
Wir möchten deswegen eine Satzungskommission damit beauftragen, sich unsere
Satzung und unsere Statuten systematisch anzuschauen, kritische Punkte mit der Partei zu diskutieren und der Landesmitgliederversammlung im Herbst 2012 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die Kommission besteht aus vier unabhängigen Personen – davon mindestens zwei Frauen – die sich gut mit der Grünen Partei auskennen. Sie soll regelmäßig parteiöffentlich tagen und die Ergebnisse dokumentieren.