Inklusive Schule verwirklichen – Abbau von Barrieren für das Lernen und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Bildung und Erziehung in Regelschulen

PDF Datei

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Dieser Text bestätigt die Richtigkeit und Notwendigkeit einer Schule für alle, wie sie in unserem Konzept „Neun macht klug“ skizziert ist. Wir stehen vor der Aufgabe, unsere schulpolitische Konzeption entsprechend der neuen gesetzlichen Grundlage weiter zu entwickeln und zu konkretisieren. Grundlage ist der Artikel 24 („Education“):

Article 24

Education

1. States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning […].

2. In realizing this right, States Parties shall ensure that:

(a) Persons with disabilities are not excluded from the general education system on the basis of disability, and that children with disabilities are not excluded from free and compulsory primary education, or from secondary education, on the basis of disability;

(b) Persons with disabilities can access an inclusive, quality and free primary education and secondary education on an equal basis with others in the communities in which they live; […].

 

 

 

In Hamburg wird bisher der größte Teil (ca. 84 %) der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und mit sog. „sonderpädagogischem Förderbedarf“ in Förderschulen und Sonderschulen unterrichtet. Der kleinere Teil verteilt sich auf Integrationsklassen, integrative Regelklassen und Klassen, die von einem Integrativen Förderzentrum betreut werden.

 

Die GAL in Hamburg setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Schulreform das Hamburger Schulwesen schrittweise in ein inklusives Schulsystem im Sinne der UN-Konvention umgestaltet wird. Alle Primarschulen, Stadtteilschulen Gymnasien und beruflichen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Dadurch können und werden Sonder- und Förderschulen überflüssig werden.

 

Alle Kinder eines Stadtteils sollen wohnortnah in der Regelschule erfolgreich lernen können. Die sonderpädagogische Grundversorgung für die gezielte Förderung der einzelnen Kinder soll dem System zugeführt werden und nicht abhängig gemacht werden von der Defizitzuschreibung einzelner Kinder. Die Schule selbst soll flexibel und zeitnah über den Einsatz inklusiver Grundressourcen entscheiden können. Darüber hinaus gehende diagnosegebundene Ressourcen. werden den Schulen für einzelne Kinder zugewiesen.

 

Wenn alle Kinder die Regelschulen besuchen, brauchen wir „Inklusionspädagogen“, die mit der größeren Vielfalt professionell umgehen können. Deshalb müssen an allen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung tätig sein. Darüber hinaus ist die gesamte Lehrerausbildung in Richtung einer inklusiven Pädagogik zu reformieren, so dass sonderpädagogisches Wissen und Können zum Repertoire aller Lehrerinnen und Lehrer gehört.

 

Grundsätzliches Ziel ist die Arbeit in multiprofessionell zusammengesetzten Teams, die eine Bandbreite von Kompetenzen in sich vereinen, eine hinreichende personelle Ausstattung gewährleisten und für alle Kinder verantwortlich sind. Die Schulen erhalten die nötigen Ressourcen, um alle Kinder gut unterrichten zu können, so dass diese ihr Potenzial voll entfalten können.

Was muss nach Inkrafttreten des veränderten Schulgesetzes in den nächsten Jahren geschehen?

  1. Durch eine Verlagerung der personellen Ressourcen aus den Sonderschulen in die Primarschulen, die Stadtteilschulen und die Gymnasien ist die personelle und materielle Ausstattung dort so zu stärken, dass eine inklusive Beschulung möglich ist.
  1. Die allgemeinen Schulen sind für alle Schülerinnen und Schüler zuständig. Sie entwickeln Konzepte für die Förderung aller ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und halten entsprechende Ressourcen bereit. Eine Überweisung von Schülerinnen und Schülern an eine Förder- oder Sonderschule – solange diese noch existieren – ist ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten nicht mehr möglich.
  1. Die Grundausstattung mit pädagogischem Personal (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Sonder- und Sozialpädagog/inn/en) und mit materiellen Ressourcen für den inklusiven Unterricht wird entsprechend der Gesamtschülerzahl und mit Hilfe der Sozialindikatoren gestaltet und den Schulen zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige Mittel werden schülerbezogen zugewiesen. Das pädagogische Personal der bisherigen Förder- und Sonderschulen und der Integrativen Förderzentren wird nach und nach in die Kollegien der Regelschulen überführt.
  1. Die Förder- und Sonderschulen werden beginnend mit dem Inkrafttreten des veränderten Schulgesetzes bis zum Jahre 2016 in das System der allgemeinen Schulen integriert.
  1. REBUS wird in das inklusive Schulsystem integriert. Die Mitarbeiter/innen von REBUS machen verstärkt niedrigschwellige und zeitnahe Angebote vor Ort.

 

  1. Bei der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer wird konsequent die Kompetenz vermittelt, einen differenzierenden, individualisierenden und somit inklusiven Unterricht in einem multiprofessionellen Team erteilen zu können.
  1. In allen Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien werden Koordinationskräfte eingesetzt, die die für die Inklusion vorgesehenen Ressourcen organisieren. Einbezogen sind auch Ressourcen für die Sprachförderung und für spezielle Angebote für besonders Begabte. Die Schule soll in der Lage sein, flexibel und zeitnah auf besondere Bedarfe zu reagieren.
  1. In den Schulen werden die baulichen Voraussetzungen für die barrierefreie Inklusion aller Schülerinnen und Schüler und Räume für besondere Angebote für Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf auch im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung geschaffen. Dies gilt besonders für alle Neubauten und die baulichen Veränderungen im Rahmen der Schulbauoffensive.
  1. Die Verzahnung der Schule mit dem Elementarbereich wird ausgestaltet, um Brüche in der Bildungsbiographie und Diskontinuitäten der Diagnose- und Fördermaßnahmen zu verhindern.
  1. Die Schulen kooperieren mit den Unterstützungsangeboten in der Region, (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Erziehungsberatung, soziale Dienste). Ziel sind regelmäßige niedrigschwellige Beratungs- und Förderangebote in den Schulen für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler und eine Koordination zwischen schulischen und außerschulischen Hilfen. Organisiert wird die Kooperation von Seiten der Schulen von den Koordinierungskräften.
  1. Der inklusive Unterricht wird auch in den Schulen der beruflichen Bildung realisiert.