Die GAL Hamburg lehnt die Privatisierung von öffentlichen Unternehmen und Funktionen, die die öffentliche Daseinsvorsorge zur Aufgabe haben, nachdrücklich ab. Wir halten den Privatisierungswahn der 90er und 2000er Jahre für einen grundlegenden Fehler, dessen negative Implikationen uns heute große Probleme bereiten. Aus diesem Grund haben wir in Regierungszeiten mit der Gründung von Hamburg Energie einen Schritt zur Rekommunalisierung betrieben, und werden auch das Anliegen der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ unterstützen.
Allerdings sehen wir noch ungeklärte Fragen bei der Formulierung des Texts der Verfassungsänderung, insbesondere im Hinblick auf die Definition der von ihr betroffenen öffentlichen Unternehmen. Unscharf ist der Vorschlag der Initiative, weil er nicht zwischen Unternehmen zur Daseinsvorsorge und rein wirtschaftlichen Unternehmen unterscheidet. Außerdem halten wir es für wünschenswert und sinnvoll, dass der Ankauf von Anteilen (wie zum Beispiel bei der Hapag-Llyod AG durch den Hamburger Senat) in einer Krisensituation nicht dadurch erschwert wird, dass später der Wiederverkauf nur durch einen Volksentscheid möglich ist. Insgesamt bleiben noch viele Fragen offen und ungelöst, welche öffentlichen Unternehmen bzw. Anteile genau betroffen sind.
Die GAL Hamburg fordert die GAL Bürgerschaftsfraktion auf, darauf hinzuwirken, den Vorschlag der Initiative im Hinblick auf diese Punkte noch einmal in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten, nachdem die Hürde des Volksbegehrens genommen ist. Vor dem Hintergrund der Ausschussberatungen in der letzten Legislaturperiode sehen wir in der aktuellen Bürgerschaft gute Chancen für eine verfassungsändernde Mehrheit im Sinne der Zielrichtung der Initiative.